Privatinsolvenz ist seit 1999 ein möglicher Weg aus den Schulden für Verbraucher, ehemalige Selbstständige und Kleingewerbetreibende, die weniger...

Privatinsolvenz ist seit 1999 ein möglicher Weg aus den Schulden für Verbraucher, ehemalige Selbstständige und Kleingewerbetreibende, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit dem Arbeitgeber haben. Ein Privat- oder auch Verbraucherinsolvenzverfahren wird erst eröffnet, wenn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Der Verschuldete verpflichtet sich dann, sechs Jahre lang mit seinen Vermögenswerten und jeglichem Einkommen, das über der Pfändungsgrenze liegt, die Schulden zu tilgen. Am Ende ist er dank Restschuldbefreiung völlig schuldenfrei.