In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz seit 1991 jede Art von Leihmutterschaft. Fliegt ein Fall auf, gilt nur jene Frau als Mutter eines Kindes, die es geboren hat. Die "Auftraggeber" haben in keinem Fall einen Anspruch auf das Kind. Dr. Matthias Bloechle (44) vom Kinderwunschzentrum an der Berliner Gedächtniskirche bekommt immer wieder Anfragen. "Meist sind das finanziell gut gestellte Familien, denen man auf medizinischem Wege nicht helfen kann. Aber wir müssen sie nach Hause schicken." Dass Patienten gezwungen sind, ins Ausland zu gehen, hält er für riskant. "Als Arzt muss ich zuerst an die Patienten denken, und für die wäre eine Regelung für Deutschland besser als ein Verbot." In vielen Staaten der USA, in Belgien, den Niederlanden und Großbritannien ist eine Leihmutterschaft nicht verboten.