Februar 1999 : Die Staatsanwaltschaft Chemnitz erhebt Anklage gegen fünf ehemalige Erzieher des früheren DDR-Spezialkinderheims "Erich Hartung" wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zwischen 1987 und 1989 und sexuellen Missbrauchs.
September 1999 : Das Landgericht Chemnitz lehnt ein Verfahren wegen Verjährung der Taten ab. Der Beschwerde der Kläger gibt das Oberlandesgericht Dresden statt.
Juli 2000 : Das Landgericht Chemnitz eröffnet den Prozess.
August 2000 : Das Urteil: Die Straftaten sind verjährt.
Juni 2001 : Im Revisionsverfahren auf Antrag der Kläger hebt der Bundesgerichtshof das Chemnitzer Urteil auf. Begründung: Die Verjährungsfristen seien bis zum 3. Oktober 1990 (dem Tag der Deutschen Wiedervereinigung) noch nicht verstrichen gewesen und durch die Einheit unterbrochen sowie später per Gesetz verlängert worden.
August 2002 : Das Bundesverfassungsgericht beschließt auf Antrag zweier Angeklagter: Das Hauptverfahren muss ruhen, bis die Verfassungsbeschwerde entschieden worden ist.
November 2003 : Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Beschwerde der Angeklagten: Die Taten sind nicht verjährt. (dpa/HA)