Die Babyleichen waren an unterschiedlichen Orten sorgfältig versteckt und nur durch Zufall entdeckt worden. Nun musste sich die 29-jährige Mutter aus Plauen am Mittwoch für den Tod ihrer Kinder verantworten. Das Landgericht Zwickau verurteilte sie wegen Totschlags zu acht Jahren Haft.

Zwickau. Sie hat die drei Babyleichen alle sorgfältig mit Klebeband umwickelt und versteckt - ein Säugling in einem Koffer im Keller der Großmutter, einer in der Tiefkühltruhe und der dritte in einem Blumenkübel auf dem Balkon einer anderen Wohnung. Fast wäre die grausame Tat gar nicht aufgefallen. Doch am Mittwoch muss sich die 29-jährige Mutter aus Sachsen für den Tod von zwei ihrer drei Töchter vor Gericht verantworten.

Das Landgericht Zwickau verurteilte sie am Mittwoch wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis. "Wir sind der Überzeugung, dass wir zumindest bei den Kindern Lisa und Marie die Indizienkette schließen können", sagte der Vorsitzende Richter Torsten Sommer. Beim Tod der ersten Tochter Celine bestehen jedoch laut Gericht Zweifel an der Verantwortung der Mutter; in diesem Punkt wurde die 29-Jährige freigesprochen. Das Urteil nahm sie regungslos hin.

Nur durch eine nicht eingehaltene Vorschuluntersuchung kam der Fall ans Tageslicht: Celine, die im November 2002 im Krankenhaus geboren wurde, erschien nicht zur Vorschuluntersuchung. Daraufhin schaltete das Jugendamt im November 2007 die Polizei ein. Die Mutter, die noch zwei Söhne im Alter von acht und zwei Jahren hat, führte die Beamten zu der Leiche des Säuglings. Als Grund gab sie an, dass Celine am plötzlichen Kindstod gestorben sei. Trotz Ungereimtheiten - so hatte die Mutter angekündigt, das Baby zur Adoption geben zu wollen, jedoch nie Anstalten dazu getroffen - hielten es die Richter für möglich, dass der Säugling erstickte.

Eine Woche nach dem grausigen Fund entdeckten Polizisten die Leichen von Lisa und Marie in zwei weiteren Wohnungen. Beide Babys brachte die 29-Jährige zu Hause zur Welt, Lisa in der Badewanne, Marie auf dem Sofa. "Sie hatten nie die Chance zu leben", hatte Oberstaatsanwalt Holger Illing in seinem Plädoyer gesagt und elf Jahre Gefängnis gefordert. Alle Leichen waren so stark verwest, dass die Obduktion die Todesumstände nicht hatte klären können. Auch ein Grund, weshalb die Verteidiger Dirk Simon und Knut Habelt einen Freispruch für ihre Mandantin verlangten.

Die Kammer ist jedoch überzeugt, dass die 29-Jährige die beiden Säuglinge nicht versorgen wollte; sie habe deren Tod also zumindest billigend in Kauf genommen, sagte Richter Sommer.

Sie erzählte niemandem von der Schwangerschaft, sie suchte nur einmal einen Arzt auf um sich ihre Schwangerschaft bestätigen zu lassen und traf keine Vorsorge. Ihr Freunde glaubten, das sie einfach nur zugenommen hätte.

Bei dem Verhältnis zum Vater der Kinder kann man nicht von einer regelmäßigen Beziehung sprechen. Sie waren immer mal wieder zusammen. Der gleichaltrige Mann wollte zwar keine Babys, kümmerte sich aber trotzdem nicht um Verhütung. Er war nicht angeklagt. Im Prozess gab der Lebensgefährte an, von der zweiten und dritten Schwangerschaft nichts bemerkt zu haben. Im Fall Celines, die im Krankenhaus zur Welt kam, glaubte er seiner Freundin, dass sie das Mädchen zu neuen Eltern geben würde. Zusammen hat das Paar noch die beiden Söhne.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen sich Zeit nehmen und genau prüfen, ob sie Revision einlegen. Verteidiger Dirk Simon wertete den Freispruch im Fall Celines als Teilerfolg. Oberstaatsanwalt Illing sagte, es gebe einige Punkte, über die man diskutieren könne. "Es ist nach der Verkündung jedoch zu früh, darüber zu entscheiden."

Der Prozess hatte hohe Wellen geschlagen, nicht nur in Sachsen: In einem ähnlichen Fall war eine Frau in Frankfurt (Oder) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte zwischen 1992 und 1998 acht Babys nach deren Geburt nicht versorgt und die Leichen in Blumenkästen versteckt.