Die Frau reichte sogar eine einstweilige Verfügung ein. Dortmund hatte das ganze Stadtgebiet zu einer Sperrzone für Prostitution erklärt.

Dortmund. Die Schließung des Dortmunder Straßenstrichs beschäftigt jetzt die Justiz. Eine Prostituierte hat nach Angaben der Stadtverwaltung Klage gegen die Stadt und gegen das Land eingereicht. Sie wolle erreichen, dass sie wieder an ihren Arbeitsplatz, den seit Montag geschlossenen Straßenstrich Ravensberger Straße, zurückkehren kann. Die Frau habe auch eine einstweilige Verfügung beantragt, teilte die Verwaltung am Mittwoch mit. Die Stadt Dortmund hat nun acht Wochen Zeit, um auf die Klage zu erwidern und zwei Wochen, um auf den Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zu reagieren. Dortmund hatte das ganze Stadtgebiet zur Sperrzone erklärt und dazu „grünes Licht“ von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten.

Jugendschutz und öffentlicher Anstand seien nicht mehr gewährleistet, hatten Stadt und Regierungspräsident argumentiert. Das Gericht muss nun prüfen, ob richtig gehandelt wurde. Für die tägliche Arbeit der gemeinsamen Task Force sei das Verfahren zunächst nicht von Bedeutung, hieß es in Dortmund. Polizei und Stadt würden die Einhaltung des Verbots fortsetzen. Auch Freier sind von Strafen bedroht.

Einige Umlandskommunen überlegen bereits, ob sie nicht ebenfalls ihr Territorium zum Sperrgebiet erklären. Sie befürchten, dass sich die Dortmunder Prostitution in ihre Region verlagert. Seit der EU-Osterweiterung ist die Zahl der Prostituierten in Dortmund von 60 auf 700 gestiegen. Mehr als 80 Prozent sind bulgarische Roma aus einem Armenvorort von Plovdiv. (dpa)