Hamburg. Eine gerichtlich bestellte Anwältin betreut die Frau. Freunde werden ausgesperrt. Das sagen Experten zum Fall.

Der Report über die wohlhabende Dame von der Elbchaussee, die von einer gerichtlich eingesetzten Anwältin mutmaßlich zwangs­betreut wird, hat hohe Wellen geschlagen. Beim Abendblatt meldeten sich Leserinnen und Leser, die auf ähnliche Schicksale aufmerksam machten. Gleichfalls reagierten Nachbarn der Witwe, die weitere Hinweise gaben oder die Situation anders darstellten als Freunde und Verwandte der Frau. Bei fast allen Reaktionen gab es den ernüchtert klingenden Hinweis darauf, dass es in solchen Fällen fast nie um die Betroffenen, sondern vielmehr um das Geld oder das erwartbare Erbe gehe.

Bei Maria F. (Name geändert) geht es darum, dass sie ihr Testament ändern wollte. Die mehr als 90 Jahre alte Frau hatte ursprünglich eine Stiftung als Erbin des Millionenvermögens eingesetzt. Als sie wegen Ärgers über die Stiftung das Testament zugunsten eines Betreuers ändern wollte, konnte sie das nicht. Die Stiftung hatte mit dafür gesorgt, dass sie unter Aufsicht einer Betreuerin gestellt wurde. Dagegen wehrte sich die Dame mithilfe eines Anwalts – am Ende vergebens.

Vorsorgevollmachten nur für Menschen, denen man unbedingt vertraut

Das rief bei vielen Lesern eine Urangst hervor: im Alter nicht selbst bestimmen zu können oder gar nicht mehr ernst genommen zu werden. Im Gespräch mit dem Abendblatt wiesen Experten darauf hin, dass es einige Tipps gebe, die man als Betroffener oder Angehöriger beachten kann.

Vorsorgevollmacht

Diese Vollmacht sollte einer Person übertragen werden, der man voll vertraut in einem Notfall oder einer Situation, in der man selbst nicht mehr entscheiden kann. In einer Patientenverfügung wird dagegen geregelt, was zum Beispiel in medizinischen Fällen zu tun oder zu lassen ist. Man kann beides zusammenfassen. Beurkunden können solche Vollmachten Rechtsanwälte oder Notare. Hamburger Bezirksämter können dabei beraten. Hilfreich sind auch Betreuungsvereine. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man verhindern, dass wie im Fall der Dame von der Elbchaussee ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt wird.

Betreuer

Die gesetzlichen Betreuer sind oft in Verbänden organisiert. Sie werden meist nicht ausreichend vergütet für ihre Arbeit und sind selten dafür ausgebildet. Gleichwohl haben sie oft die Gewalt über Wohl und Wehe sowie die Finanzen der Betreuten. Deshalb gibt es immer wieder Gerüchte und Berichte über Betreuer, die angeblich betrügen.

Demenz

Die verschiedenen Stadien der Erkrankung – wenn sie denn überhaupt vorliegt – verlaufen bei jedem anders. Das hat Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit. Im Fall von Maria F. gibt es gegenläufige medizinische Einschätzungen. In jedem Fall haben auch Demente Menschenrechte, sie sind aufgrund der Uno-Behindertenkonvention, die in Deutschland geltendes Recht ist, besonders geschützt. Doch ihre Würde und ihren Willen durchzusetzen, das gelingt selbst Anwälten oft nicht.