Hamburg. Eine gewichtige Rolle spielt im Abklopfen verschiedener Szenarien eine eventuelle Klagebereitschaft der Clubs.

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) hat seine Amateursaison mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Die Spielzeit werde „ohne weiteren Spielbetrieb auslaufen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Über die Wertung der Saison werde „das Präsidium am 9. Mai entscheiden“.

Unter Einbeziehung der Kreisvorsitzenden als Vereinsvertreter fiel die Entscheidung mit riesiger Mehrheit: 114 Stimmen für den Abbruch, eine Enthaltung, keine Gegenstimme. Somit ist die Einheitlichkeit der Saisonverläufe im bundesweiten Amateurfußball nicht mehr möglich.

Verbände befragen ihre Vereine

Der Bayerische Landesverband hatte bereits vor fünf Tagen nach Befragung seiner Vereine (68,13 Prozent pro Saisonverlängerung) eine Wiederaufnahme der aktuellen Spielzeit vom 1. September an verfügt. Der Druck auf die am heutigen Mittwoch stattfindende Konferenz der Regional- und Landesverbände steigt nun enorm. Offen ist, welche Landesverbände sich hinter welchem Modell versammeln werden. Viele Verbände befragen aktuell ihre Vereine.

Eine gewichtige Rolle spielt im Abklopfen verschiedener Szenarien dabei auch eine eventuelle Klagebereitschaft der Clubs. Der Hamburger Verband (HFV), der sich für eine Saisonverlängerung einsetzt, will seinen Vereinen in der ersten Maiwoche ein Modell vorschlagen und sich dazu ein Meinungsbild der Clubs einholen.

Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden