Hamburg. Hamburger sieht Kosten auf Verbände und Vereine zukommen. Verträge mit Spielern und Trainern werfen rechtliche Probleme auf.

Wird die Amateurfußballsaison abgebrochen oder über den 30. Juni hinaus verlängert? Anfang April öffnete der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit Änderungen in der Spielordnung den Weg für beide Optionen. Heute suchen Vertreter der Regional- und Landesverbände während einer Konferenz des DFB nach Lösungen. Dabei geht es auch um Haftungsfragen. Die Regional- und Landesverbände, darunter der Hamburger Fußball-Verband (HFV), fürchten eine Klagewelle im Amateurfußball. „Dass es Klagen geben wird, dessen bin ich sicher“, sagt der Hamburger Sport- und Arbeitsrechtler Kolja Hein.

„Wird die Saison abgebrochen, entgehen­ auch den Amateurclubs Zuschauereinnahmen­, Catering-Erlöse, eventuell Sponsorengelder. Das Problem potenziert sich, wenn ein Club absteigt oder nicht aufsteigt, weil ihm dann auch in der nächsten Serie Einnahmen fehlen“, sagt Hein. Die Beweislast für entstehende Ausfälle trage der Verein. „Der erste Weg führt über die verbandsinterne Sportgerichtsbarkeit. Danach sind Amts- und Landesgerichte zuständig.

Auch bei Sponsoren sind Einbußen für die Clubs wahrscheinlich

Die Chancen, hier Kosten zurückerstattet zu bekommen, schätze ich als gut ein.“ Selbst eine Saisonverlängerung könnte den Verband laut Hein teuer zu stehen kommen, wenn die Vereine entgangene Einnahmen einklagen. „Auch in diesem Fall“, so Hein, „können Zuschauergelder bei Geisterspielen fehlen – oder wenn die folgende Saison verkürzt wird. Bei den Sponsoren sind Einbußen für die Clubs ebenfalls wahrscheinlich.“

Die Verträge mit Spielern und Trainern werfen zudem rechtliche Probleme auf. Übernehmen die Regional- und Landesverbände die DFB-Änderungen in ihre Spielordnungen, sind die Amateurspieler, ob mit oder ohne Vertrag, zunächst einmal verpflichtet, die Saison bei ihrem alten Club zu Ende zu spielen.

Arbeitsrechtler Kolja Hein (33) glaubt, dass Vereine entgangene Einnahmen beim Fußballverband einklagen könnten.
Arbeitsrechtler Kolja Hein (33) glaubt, dass Vereine entgangene Einnahmen beim Fußballverband einklagen könnten. © Privat

„Hat ein Spieler zum 1. Juli bei einem anderen Verein einen Arbeitsvertrag unterschrieben und kann dort nicht spielen, so kann er diesen Verein ebenfalls auf sein Grundgehalt verklagen und wird damit wahrscheinlich vor dem Arbeitsgericht gute Argumente haben“, sagt Hein. Für die Amateurvereine sei es hingegen „rechtlich schwierig“, diese Mehrkosten vom Verband ersetzt zu bekommen, da „die Verträge arbeitsrechtlich und nicht verbandsrechtlich zu betrachten sind“.

Motivation der Spieler könnte ebenfalls ein Problem sein

Im Klartext: Der Verband könnte argumentieren, dass die Gehaltszahlungen der Clubs in deren Betriebsrisiko als Arbeitgeber lägen. Ob die Vereine bei einer Saisonfortsetzung irgendwann nach dem 30. Juni Amateurspieler – egal ob mit Vertrag oder ohne – zum Spielen zwingen können, die wegen anderer Lebensumstände (wie einem Umzug) nicht mehr auflaufen wollen, ist fraglich. Spieler könnten einfach nicht mehr erscheinen, ihre Vereinbarung mit dem Club galt ja nur bis zum 30. Juni.

Informationen zum Coronavirus:

Haben sie bis dahin ihr ihnen grundsätzlich zustehendes Geld bereits erhalten, fehlt ihnen zudem vielleicht die Motivation, die Saison noch fortzusetzen. Oder sie wollen erneut dafür bezahlt werden. Hein: „Nach meiner Prognose kommen die Verbände haftungstechnisch vermutlich besser weg, wenn sie die Saison verlängern.“ Ob dies auch für die Vereine gilt, ist noch offen.