Die Hamburger Seglerinnen Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher dürfen zu den Olympischen Spielen, wie das Landgericht Hamburg entschied.

Hamburg. Die Hamburger Seglerinnen Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher vom Norddeutschen Regatta-Verein können weiterhin für die Olympischen Spiele in London planen. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag ihrer bayerischen 470er-Rivalinnen Tina Lutz/Susann Beucke auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nominierung durch den Deutschen Segler-Verband (DSV) zurück. Die Kammer sah keine Anspruchsgrundlage, bei der bevorstehenden WM in Barcelona ein Stechen um den einzigen deutschen Olympiastartplatz in der Jollenklasse auszusegeln.

Ausgangspunkt des Streits war die WM im Dezember im australischen Perth, die letzte von drei Regatten, die der DSV für die Qualifikation für die Sommerspiele gewertet hat. Nachdem Kadelbach/Belcher dort früh aussichtslos zurückgefallen waren, hatten sie sich darauf verlegt, die vor ihr liegenden Lutz/Beucke gezielt „nach hinten zu segeln“ und so den knappen Vorsprung in der nationalen Ausscheidung ins Ziel zu retten. Diese sogenannte Matchrace-Taktik war vom Weltverband erst Ende November ausdrücklich für sportlich zulässig erklärt worden.

Lutz/Beucke hatten sich auch darauf berufen, dass sie vom DSV nicht über die Regeländerung informiert worden seien. Das Landgericht kritisierte die Informationspolitik des Verbandes zwar als „nicht frei von Beanstandungen“, sah aber keine Grundlage dafür, den Qualifikationsmodus außer Kraft zu setzen. Die Taktik habe im Einklang mit dem Qualifikationsweg gestanden. Eine moralische Bewertung der Taktik sei ohnehin nicht Aufgabe der Ziviljustiz.

Lutz/Beucke können nun innerhalb eines Monats beim Hanseatischen Oberlandesgericht Berufung gegen das Urteil einlegen. Sie wie auch Kadelbach/Belcher segeln derzeit vor Hyères (Frankreich) um Weltcuppunkte. (abendblatt.de)