Beide Parteien haben im Zwist um die Merchandising-Rechte Revision eingelegt. Doch wer vertreibt nun ab 1. Juli die Fanartikel?

Hamburg. Der Gerichtsmarathon des FC St. Pauli findet auch in diesem Jahr seine Fortsetzung. Im Streit um die Merchandisingrechte mit Vermarkter Upsolut war im Dezember vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) ein für den Verein positives Urteil gesprochen worden. Doch der Fall ist damit nicht abgeschlossen: Wie das Abendblatt erfuhr, hat nicht nur Upsolut jetzt Revision eingelegt, sondern überraschend auch der FC St. Pauli. Damit treffen sich die Kontrahenten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wieder.

Das OLG hatte nach fünfeinhalbjähriger Verhandlung entschieden, dass der 2004 zwischen Club und Vermarkter geschlossene Vertrag über die Rechte an Fanartikeln in den entscheidenden Punkten rechtswidrig, nicht jedoch gänzlich sittenwidrig und somit unwirksam war. Eine Nebenklage St. Paulis auf rückwirkende Aufhebung des zehnjährigen Wettbewerbsverbots war abgewiesen worden. Vor allem deshalb gibt sich auch der Club mit dem Urteil nicht zufrieden, sagte Vizepräsident Gernot Stenger dem Abendblatt. Die Laufzeit war nach dem OLG-Urteil von 30 auf zehn Jahre verkürzt worden, weshalb St. Pauli die Rechte am Vereinswappen und dem Totenkopf zum 30. Juni vorläufig erhalten wird – und so auf neue Einnahmen von rund einer Million Euro jährlich hoffen darf. Aktuell liegt der Umsatz des Vermarkters bei rund zehn Millionen Euro. Davon erhält der Club eine Lizenzgebühr von 20 Prozent vor Steuern und abzüglich aller Betriebskosten. Im vergangenen Jahr betrug dies rund 350.000 Euro.

Geschäftsführer Michael Meeske hatte im Dezember erklärt, das Urteil zeige St. Pauli gänzlich „neue Möglichkeiten im Bereich Merchandising“ auf. Wie diese im Sommer jedoch aussehen, ist aktuell völlig unklar. Sollte der Club Vermarktung und Vertrieb der Produkte neu ausschreiben oder selbst übernehmen, würde er gegenüber Upsolut schadenersatzpflichtig, wenn der BGH das Urteil kassieren sollte. Ein Säbelrasseln beider Seiten sorgt derzeit für frostiges Klima. In der Praxis besteht jedoch dringend ein Einigungszwang zwischen den Parteien – für den Zeitraum des Prozesses vor dem BGH, der voraussichtlich weitere zwei bis vier Jahre dauern wird. Frühestens Ende des Jahres ist mit einer ersten Verhandlung zu rechnen.

Für Anfang Februar haben sich St. Paulis Präsidium und die Upsolut-Vertreter nun zu Gesprächen verabredet. Auch innerhalb des Vereinsgremiums gibt es jedoch unterschiedliche Ansichten: Während sich ein Teil des Präsidiums für eine weitere, modifizierte Zusammenarbeit mit Upsolut ausspricht, plädiert ein anderer Teil für eine sofortige Trennung. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass St. Pauli und Upsolut parallel vom 1. Juli an eigene Kollektionen vertreiben könnten. Die Rechtsprechung erlaubt dem Kiezclub dann den Verkauf von Fanartikeln – auch mit den beiden offiziellen Logos. Upsolut will die Läden mit seinen Produkten dennoch weiter öffnen.

Zur neuen Saison übernimmt zudem der Sportartikelhersteller Hummel die Rolle als Trikotausrüster von Do You Football (DYF). Pikant: DYF gehört zum Norderstedter Textilunternehmen Miles, das 2005 von Upsolut 39 Prozent der Rechte an der FC St. Pauli Merchandising KG erwarb. Ob die Hummel-Trikots in den Upsolut-Fanshops verkauft werden, ist fraglich.

Weil der Fall kartellrechtlich ein Novum darstellt, muss nun der Bundesgerichtshof erklären, wie lang die Laufzeit eines Lizenzvertrages grundsätzlich sein darf. Das letzte außergerichtliche Schlichtungsgespräch zwischen St. Pauli und dem Vermarkter soll bereits nach fünf Minuten erfolglos beendet gewesen sein …