Ein Kommentar von Carsten Harms

Die Zuschauer rieben sich verwundert die Augen, St. Paulis Sportchef Rachid Azzouzi schäumte, und selbst der gegnerische Trainer, Düsseldorfs Mike Büskens, fand die Rote Karte gegen St. Paulis Verteidiger Markus Thorandt wegen einer angeblichen Tätigkeit an Stürmer Aristide Bancé unberechtigt. Auch Schiedsrichter Bastian Dankert, ein 33 Jahre junger, strebsamer Emporkömmling, der für 2014 für die Liste des Weltfußball-Verbandes Fifa gemeldet ist, revidierte beim Studium der Fernsehbilder seine Einschätzung. Er sei zu einer anderen Wahrnehmung gekommen. Dies notierte er auch in seinem Spielbericht, der die Grundlage für das Urteil des DFB-Sportgerichts bildete. Dieses sperrte am Dienstag Thorandt für das kommende Spiel wegen „unsportlichen Verhaltens“.

Der FC St. Pauli stimmte dem Strafmaß zwar zu. Dies geschah aber mehr in dem Wissen, dass ein Einspruch aussichtslos ist, als aus Überzeugung. Denn dieses Urteil ist alles andere als konsequent. Rot gegen Thorandt wäre nur bei einer Tätlichkeit berechtigt gewesen. Dann aber hätte er für mindestens drei Spiele gesperrt werden müssen. So aber war Rot die falsche Entscheidung für den leichten Schubser. Der FC St. Pauli wurde also schon während des Spiels unberechtigt dezimiert. Gleichwohl muss man mit einer solchen Tatsachenentscheidung leben. Dass ein Gericht dann aber für eine Aktion, die nicht rotwürdig ist, eine Sperre verhängt, widerspricht den Grundsätzen eines Rechtsstaates. Nur ein Freispruch wäre gerecht gewesen.