Der FC St. Pauli bekommt jedoch eine Platzsperre für das erste Heimspiel der neuen Saison. Dann muss der Verein 50 Kilometer entfernt von Hamburg spielen.

Hamburg/Frankfurt. Um 17.52 Uhr war es klar: Kein "Geisterspiel" am Millerntor! Riesenjubel bei den Fans und Verantwortlichen des FC St. Pauli. Das Heimspiel am Ostersonnabend gegen Werder Bremen muss nicht vor leerer Kulisse ausgetragen werden! Das entschied das DFB-Sportgericht am Donnerstagabend. Demnach muss St. Pauli stattdessen das erste Heimspiel der Saison 2011/2012 mindestens 50 Kilometer weit weg von Hamburg austragen. Bei dieser Partie dürfen zudem nur 12.500 Zuschauer (davon 1250 Gästefans) anwesend sein. Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, sagte nach der Urteilssprechung: "Die Entscheidung hat den Charme, dass das Sportgericht nicht in den Abstiegskampf eingreift."

Das offizielle Urteil lautet: St. Pauli ist dem Vorwurf des verursachten Spielabbruchs schuldig. Das "Geisterspiel" wurde jedoch in eine Platzsperre mit Teilausschluss der Öffentlichkeit in der kommenden Saison umgewandelt. Die Kosten des Verfahrens trägt aufgrund der Schuldigkeit der Verein. Lorenz , der sich zuvor bereits für einen angestrebten Kompromiss stark machte, sagte: "Der FC St. Pauli ist ein besonderer Verein, mit einer besonderen Fankultur. Das wird er bleiben. Über das Jahr hinaus, über die Saison hinaus und auch über dieses Urteil hinaus."

St. Paulis Vizepräsident und Anwalt Gernot Stenger hatte schon vor dem Urteil den Gang vor das Bundesgericht angekündigt, falls es zu einem "Geisterspiel“ in dieser Runde gekommen wäre. "Gegen ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit würden wir uns weiter wehren.“ Er kündigte auch an, dass der Verein 50.000 Euro für soziale Zwecke drauflegen wüde, wenn es nur zu einer Geldstrafe kommen würde.

Da sich das Gericht laut Lorenz "nicht als Durchlauferhitzer“ sehen wollte und befürchtete, dass Pauli angesichts der bedrohlichen sportlichen Lage auf Zeit spielt, schlug der Vorsitzende Richter nach der Zeugenvernehmung ein Gespräch der Parteien hinter verschlossenen Türen vor. Dort konnte aber kein Kompromiss gefunden werden.

Um 15.03 Uhr hatte Stenger in Frankfurt mit seiner Schilderung begonnen und machte erneut klar, dass der Vereine die Vorfälle Verurteile. Stenger begründete den Einspruch jedoch: "Den Wurf eines Einzelnen können wir aus unserer Sicht durch keine uns zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen verhindern." Stenger führte aus, der Beschuldigte habe erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden und die Tat weiter nicht gestanden. Somit sei die Schuld fraglich und ebenfalls fraglich, ob der Verein beschuldigt werden könne. "Wir sollten nicht 20.000 Menschen den Fußball verbieten, weil sich ein Zuschauer falsch verhält", appellierte er an den DFB und sagte: "Wir sind einig mit Ihnen im Ziel, der Prävention, aber nicht mit der Maßnahme."

Nach Stenger sprachen der am Spieltag hauptzuständige Schiedsrichter Deniz Aytekin, der vom Bierbecher getroffene Assistent Thorsten Schiffner und Assistent Holger Henschel. Alle schilderten die Vorfälle, lobten jedoch den Ordnungsdienst des Vereins und Torhüter Benedikt Pliquett, der sich schützend vor die Schiedsrichter gestellt hatte. "Man hat alles getan, um den Abgang bestmöglich zu gewährleisten. Ich habe mich geschützt gefühlt", sagte Henschel.