Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hält das vom DFB-Kontrollausschuss geforderte Strafmaß für nicht gerechtfertigt. "Die Forderung nach einem Geisterspiel als Strafe nach dem Becherwurf auf einen Linienrichter ist unverhältnismäßig und völlig überzogen", so der Hamburger BDK-Landesvorsitzende André Schulz. "Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen, aber deswegen darf man nicht einen ganzen Verein und die Fans von zwei Mannschaften in Geiselhaft nehmen. Hier soll ein Exempel statuiert werden. Gleichzeitig wird massiv in den Abstiegskampf eingegriffen", so Schulz weiter. "Der Täter wird jetzt für seine Tat zur Rechenschaft gezogen, und ihm droht nun außer dem strafrechtlichen Verfahren auch ein zivilrechtliches mit einer hohen Schadenersatzforderung", fasst Schulz zusammen.

Der DFB sei daher gut beraten, bei der Strafmaßfindung "die Kirche im Dorf zu lassen. Ich habe für diese Überreaktion keinerlei Verständnis. Und ich bin als HSV-Fan bei dieser Aussage absolut unverdächtig."