Frankfurt/Hamburg. Wie die Deutsche Fußball Liga (DFL) am Dienstag mitteilte, wurde im Lizenzierungsverfahren in erster Instanz keinem Verein aus der Ersten oder Zweiten Bundesliga die Lizenz verweigert. Für eine endgültige Spielberechtigung müssen laut DFL aber „einige Bewerber bis Ende Mai Bedingungen erfüllen“.

Wie der HSV bestätigte, gehören auch die Hamburger zu dem Kreis der Vereine, die weitere Unterlagen einreichen müssen. Ein Grund dafür ist nach Abendblatt-Informationen der veränderte Verteilungsschlüssel der TV-Einnahmen. Alle Clubs ab Platz neun dürfen demnach nur noch mit den Geldern kalkulieren, die bei Erreichen des 15. Tabellenplatzes fließen.

Für die Lizenzerteilung in der Zweiten Liga – es geht immer nur um die Sicherstellung der Liquidität – soll die DFL einen Transferüberschuss in zweistelliger Millionenhöhe fordern. Auch Bürgschaften sind möglich. Nach ersten Clubberechnungen müsste bei einem Abstieg der Personaletat von derzeit 41 auf 25 Millionen Euro sinken. „Wir werden die Bedingungen für den Erhalt der Lizenz innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllen“, versicherte der Vorsitzende Carl Jarchow. Am 28. Mai erfolgt die finale Entscheidung des Lizenzierungsausschusses.