Vorstand überlegt, Einspruch gegen eine wahrscheinliche Bengalo-Strafe einzulegen

Hamburg. Oliver Scheel konnte seine Gefühlslage auch am Tag nach dem Nordderby gegen Hannover 96 nur schwer verbergen. "Ich bin schon sehr enttäuscht", sagte der Vorstand für Mitgliederbelange und meinte damit weniger das Auftreten der Mannschaft während als vielmehr das Verhalten der Fans vor den 90 Minuten. "Die Pyroaktion im eigenen Stadion ist ein Vertrauensverlust", sagte Scheel, der gegen die Verantwortlichen des offensichtlich geplanten Abbrennens von Pyrotechnik kurz vor dem Spiel auf der Nordtribüne durch Ultras aus dem Fanklub Poptown vorgehen will. So ist es beim HSV üblich, dass eine zu erwartende Strafe durch den DFB auf die Verursacher umgelegt wird, die dingfest gemacht werden konnten. Nach Abendblatt-Informationen muss der HSV, dessen Fans als Wiederholungstäter gelten, mindestens mit einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich rechnen.

Ganz so einfach will es sich Scheel in diesem Fall allerdings nicht machen. "Unter dem Eindruck des Urteils des DFB im sogenannten Bierbecherfall von St. Pauli wollen wir uns vorbehalten, eine mögliche Bestrafung rechtlich zu überprüfen", sagte Scheel, der - bei aller Enttäuschung über die eigenen Fans - einen klaren Standpunkt vertritt: "Der Verein kann und darf bei bestmöglichen Sicherheitsmaßnahmen nicht für das Fehlverhalten einiger weniger geradestehen." Dies habe der DFB bei seinem abgemilderten Urteil gegenüber dem FC St. Pauli auch klar zum Ausdruck gebracht. Sollte der HSV, dem wegen wiederholten Missbrauchs von Pyrotechnik bei Auswärtsspielen bereits in der Hinrunde eine Auswärtssperre für die eigenen Fans drohte, wegen des ersten Vorfalls in dieser Saison im eigenen Stadion tatsächlich eine drakonische Strafe drohen, würde Scheel rechtliche Schritte überdenken - und sich damit auf ein Spiel mit dem Feuer einlassen. Schließlich will der DFB die abgemilderte Strafe gegen St. Pauli nicht als Präzedenzfall durchgehen lassen. Die Bestrafung gegenüber dem HSV soll deswegen bis spätestens Donnerstag vorliegen.