Hamburg. Der Wahlmodus der Aufsichtsratswahl ist klar: Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich, im zweiten Durchgang genügt die einfache Mehrheit. Die Zahl der dann zugelassenen Kandidaten ergibt sich durch die Anzahl der dann noch freien Plätze plus drei.

Eine Reihe von Anträgen dürften allerdings vor der Wahl den Tagesablauf durcheinanderbringen. Gut möglich, dass diese vor der Aufsichtsratswahl zur Abstimmung kommen, weil sich bei einer Annahme die Arbeitsbedingungen für Aufsichtsräte grundlegend ändern könnten. Einige brisante Anträge, nach denen beispielsweise das Vorstandsmitglied für die Belange der Mitglieder automatisch erster oder zweiter Vorsitzender sein sollte, hat Dieter Grzesik am Freitag zurückgezogen. Aufgeschoben ist der Antrag, dass Uwe Seeler Ehrenpräsident werden soll. Ex-Präsident Jürgen Hunke will Paragraf 12 dahingehend erweitern, dass die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist bei Vertragsabschlüssen zu Vermarkterverträgen und Investorenmodellen.