HSV-Profi Paolo Guerrero hat Einspruch gegen Strafbefehl nach Flaschenwurf zurückgenommen. Er muss 100.000 Euro zahlen.

Stellingen. HSV-Stürmer Paolo Guerrero hat nach seinem Flaschenwurf nun doch den Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung akzeptiert. "Er muss eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen", sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.

Guerrero ist zusätzlich vom Amtsgericht Altona verwarnt worden. Gegen ihn wurde eine Bewährungsfrist von zwei Jahren bestimmt. Sollte der 26 Jahre alte Spieler gegen die Bewährung verstoßen, müsste er eine Geldstrafe von mehreren Hunderttausend Euro zahlen. Möllers: "Lässt er sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen, wird ihm die Strafe erlassen."

Paolo Guerrero hatte Anfang April nach einem HSV-Spiel gegen Hannover 96 im heimischen Stadion einem Besucher aus kurzer Distanz eine mit Wasser gefüllte Trinkflasche ins Gesicht geworfen, nachdem dieser ihn wegen schlechter Leistung beschimpft hatte. Die Stimmung war an diesem Spieltag ohnehin aufgeheizt. Kurz vor der Halbzeitpause hatten HSV-Fans die Mannschaft ausgepfiffen. Als die Spieler in der Pause auf dem Weg in die Katakomben waren, hatte Axel Z. den Stürmer unter anderem als "Hurensohn" bezeichnet und ihm zugerufen "Du spielst scheiße, hau ab nach Peru."

Durch Guerreros Flaschenwurf erlitt der 38-Jährige eine Gehirnerschütterung mit Übelkeit, Kopfschmerzen und Nasenbluten sowie einer Beule am Kopf. Im Abendblatt-Interview hatte der Spieler seine Tat als "total dumm" eingestanden, aber zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Damit hatte ihm ein öffentlicher Prozess gedroht. Der Peruaner, der vom Deutschen Fußballbund für fünf Spiele gesperrt worden war, hat den Einspruch nun zurückgenommen und das Verfahren abgekürzt. Strafrechtlich ist der Fall erledigt. Allerdings könnte Axel Z. zivilrechtlich gegen Guerrero vorgehen und Schmerzensgeld fordern. Eine Aussprache zwischen beiden könnte nach Abschluss des Verfahrens stattfinden.