Frankfurt/Leverkusen. Bayers Trainer wird nach dem Eklat gegen Dortmund wie Sportchef Völler zu Geldstrafe verurteilt. Schmidt trifft außerdem eine Sperre.

Dieses Urteil kommt einem Präzedenzfall schon sehr nahe: Bayer Leverkusens Trainer Roger Schmidt ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes für drei Spiele gesperrt worden, das Innenraumverbot für zwei weitere Partien wurde bis zum 30. Juni 2017 zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss Schmidt "wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens“ eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen, wie der DFB am Mittwoch mitteilte.

Kommentar: Bitte sprecht miteinander!

Schmidt hatte sich beim Bundesliga-Spiel gegen Borussia Dortmund am Sonntag (0:1) geweigert, den Innenraum zu verlassen und auf die Tribüne zu gehen. Daraufhin hatte Schiedsrichter Felix Zwayer für knapp zehn Minuten die Partie unterbrochen - ein Novum in der knapp 53-jährigen Geschichte des Fußball-Oberhauses.

Schmidt hält das Urteil für sehr heftig

Verstand im Spiel gegen Borussia Dortmund die Welt nicht mehr: Bayer Leverkusens Sportchef Rudi Völler (3.v.l.)
Verstand im Spiel gegen Borussia Dortmund die Welt nicht mehr: Bayer Leverkusens Sportchef Rudi Völler (3.v.l.) © Imago/Eibner

Bayer-Sportdirektor Rudi Völler wurde ebenfalls "wegen unsportlichen Verhaltens“ zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Schmidt und Völler haben dem Urteil nach DFB-Angaben jeweils zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Völler hatte in TV-Interviews Zwayer kritisiert.

Schmidt hält das Urteil für sehr heftig. „Ich habe sie so akzeptiert, empfinde die Strafe aber als hart und nahe an der höchstmöglichen dran“, sagte der 48-Jährige auf der Pressekonferenz vor dem Rückspiel der Leverkusener in der Europa League gegen Sporting Lissabon (Donnerstag, 19 Uhr).

"Ich habe mich nicht gut verhalten und einen Fehler gemacht. Ich muss die Konsequenzen dafür tragen und mache das auch. Ich versuche in Zukunft daraus zu lernen", fügte Schmidt an - und wollte anschließend aber schnell wieder auf das kommende Spiel zu sprechen kommen. "Wir müssen uns jetzt auf Lissabon fokussieren! Da brauchen wir wie im Hinspiel eine Topleistung", sagte Schmidt.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Reaktionen von Koch und Watzke

DFB-Interimspräsident Rainer Koch bezeichnete die Strafe für Schmidt in einer ersten Reaktion als "hart, aber sorgsam bemessen“. Die Vorgänge seien "außergewöhnlich“ gewesen, sagte der ehemalige Vorsitzende des DFB-Sportgerichts im TV-Sender Sky. Sowohl Schmidt als auch Völler hätten sich anschließend "einsichtig“ gezeigt, was Koch als "gut und richtig“ bezeichnete.

Die wichtigsten Passagen aus der DFB-Mitteilung:

DFB-Urteil gegen Schmidt und Völler


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt, (...), im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für fünf Spiele belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die anderen beiden bis zum 30. Juni 2017 zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der Trainer eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen.


(...) Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.


(...) Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rudi Völler, (...), im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.


Grund dafür sind Äußerungen in Fernsehinterviews, die Rudi Völler im Anschluss an das zwischenzeitlich von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) für rund zehn Minuten unterbrochene Bundesligaspiel zwischen Bayer 04 Leverkusen und Borussia Dortmund am Sonntag getätigt hatte.


(...) Der Leverkusener Sportchef hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

1/6

Borussia Dortmund äußerte sich indes zurückhaltend über den Sportgerichtspruch. "Es war doch klar, dass es Konsequenzen haben würde. Mehr möchte ich dazu nicht sagen“, meinte BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke. "Wenn man solche Aussagen tätigt, muss man damit rechnen, dass es Probleme gibt“, kommentierte Watzke die Sanktion gegen den Völler. Der Weltmeister von 1990 hatte Referee Zwayer nach dem Abpfiff verbal attackiert.

Kramny hält Urteil für ein Zeichen

VfB Stuttgarts Trainer Jürgen Kramny hält die Drei-Spiele-Sperre für Schmidt derweil für ein Signal an alle Bundesliga-Kollegen. „Ich denke, das ist ein Zeichen für alle Trainer, in Richtung Schiedsrichter vielleicht etwas reduzierter umzugehen“, sagte Kramny. Damit werde künftig auch für alle Trainer klar sein, „dass man sich da schon im Zaum halten muss“.

„Natürlich ist man nicht immer einverstanden mit den Entscheidungen des Schiedsrichters, aber natürlich muss man es trotzdem irgendwo in einem Rahmen lassen“, sagte Kramny. Trotzdem wünsche man sich als Trainer auch den direkten Kontakt, wenn so eine Entscheidung getroffen wird. Schmidt hatte am Sonntag durch seinen Kapitän Stefan Kießling von seiner Verbannung auf die Tribüne erfahren. Zwayer war laut Regelwerk nicht verpflichtet ihn direkt zu informieren.

Schmidt hätte es noch härter treffen können

Dass Schmidt bei dem Urteil sogar noch einigermaßen glimpflich davongekommen ist, zeigt Paragraf 33 der DFB-Ausbildungsordnung, der sich mit unsportlichem Verhalten von Trainern befasst. Demnach wären durchaus härtere Strafen möglich gewesen.

So kann ein Verstoß gegen DFB-Regeln verschiedene Folgen haben: Verwarnung oder Verweis, eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, ein Aufenthaltsverbot für bis zu fünf Spiele seiner Mannschaft und eine Sperre der Trainer-Tätigkeit von bis zu zwei Jahren. In besonders schweren Fällen kann der Trainer seine Ausbildungserlaubnis auf Zeit oder dauerhaft verlieren. Die verschiedenen Strafen können wie im Fall von Roger Schmidt auch kombiniert verhängt werden.