Hamburg. Rentenversicherung forderte rückwirkend für fünf Jahre Beiträge. Drohende Nachzahlungen gefährdeten seine Existenz.

Pietro Lucifora (27) hatte nach seiner Ausbildung zum Fitnesskaufmann schon einige Jahre in Hamburg selbstständig als Personal Trainer gearbeitet, Steuern bezahlt, Krankenkasse, Pflegeversicherung und privat fürs Alter vorgesorgt, als er einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Nord erhielt. Die forderte unter Androhung einer Zwangsvollstreckung rückwirkend für fünf Jahre Beiträge, knapp 20.000 Euro, und ab sofort fortlaufende Einzahlungen.

Für die Rentenversicherung Nord sind Personal Trainer Lehrer und damit nicht von der Versicherungspflicht befreit. Lehrer stellen eine der wenigen Ausnahmen nach Paragraf 2 des Sozialgesetzbuches VI dar. Sie müssen selbst dann Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn sie diese Tätigkeit als Selbstständiger erbringen.

Rechtslage schien klar

Ex-Fußballprofi Lucifora, unter anderem auch „Head Coach F.A.C.E Sport by Wladimir Klitschko“, nahm sich den Rechtsanwalt Merten Pfeiffer, klagte und bekam nach dreieinhalb Jahren vor dem Sozialgericht Hamburg recht (Az. S 61 R 642/17). „Für jemanden, der gerade seine Selbstständigkeit begonnen hat, der viel Geld für seine zusätzlichen Qualifikationen und Trainerscheine aufgewendet hatte, war das eine belastende Zeit. Die drohenden Nachzahlungen, für die ich ja Rückstellungen bilden musste, waren für mich existenzgefährdend“, sagt Lucifora.

Dabei schien die Rechtslage klar. Das Landessozialgericht Hamburg war schon 2016 einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 23 April 2015 (Az. B 5 RE 23/14 R) gefolgt, dass Personal Trainer, eine bislang ungeschützte Berufsbezeichnung, eine Tätigkeit als Berater ausüben, somit nicht als Lehrer und damit nicht als sozialversicherungspflichtig einzustufen sind.

„Es kommt auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an, die bei einem Personal Trainer nicht auf der Wissensvermittlung liegt. Er erstellt, geleitet von den Zielen seiner Kunden, mit seinem Wissen, seiner Kompetenz einen individuellen Trainingsplan, leitet dann dessen Umsetzung an und kontrolliert diese“, erklärt Pfeiffer das Urteil. Lucifora hofft jetzt, dass seinen Kollegen ähnliche Prozesse erspart bleiben.