Hamburg/Köln. Wegen Missbrauchs der Gerte wurde Jockey Dario Vargiu der Rennsieg von 2016 aberkannt. Nun wurde das Urteil für nichtig erklärt.

Das Ergebnis des 147. Deutschen Galopp-Derbys aus dem Juli 2016 mit dem Sieg des Hengstes Isfahan bleibt bestehen. Das hat am Montag das Renngericht des Galopprennsports entschieden und in seiner Verhandlung ein Revisionsurteil des Oberen Renngerichtes als „Nicht-Urteil ohne Bindungswirkung“ bezeichnet. Erstmals wurde damit im Rennsport ein Urteil einer höheren Instanz der Verbandsgerichtsbarkeit ignoriert.

Beschwerde wurde zu spät eingelegt

Neben Isfahan, der verletzungsbedingt seine Karriere beendet hat, behalten auch der Zweite Savoir Vivre und der Dritte Dschingis Secret ihre Plätze. Horst Pudwill, der Besitzer von Dschingis Secret, hatte gegen die beiden Erstplatzierten Protest eingelegt, weil deren Jockeys Dario Vargiu und Frederik Tylicki zu oft die Peitsche eingesetzt hatten. Die Jockeys waren mit empfindlichen Strafen belegt, aber nicht disqualifiziert worden.

Das Obere Renngericht hatte Anfang März ein Renngerichts-Urteil aufgehoben und mit der Maßgabe, den Ersten und Zweiten zu disqualifizieren, an das Renngericht zurückverwiesen. Dieses entschied nun, das Urteil des Oberen Renngerichtes verstoße gegen grundlegende Verfassungsgrundsätze, da die Beteiligten im Revisionsverfahren nicht gehört worden seien. Zudem sei der Protest nicht rechtzeitig erfolgt, sondern erst fünf Tage nach dem Rennen.