Hamburg. Zwei ehemalige Spieler des einstigen DEL-Clubs aus Hamburg sind vor dem Arbeitsgericht mit ihren Klagen gescheitert.

Das Arbeitsgericht Hamburg hatte am Mittwoch in zwei Verfahren über die Wirksamkeit der Kündigungen von zwei Freezers-Spielern zu entscheiden. Der Verein hatte sämtlichen Profis gekündigt, nachdem bei der Deutschen Eishockey Liga (DEL) für die laufende Saison keine Lizenz beantragt worden war. Dieses geschah, weil der Hauptsponsor sich zurückgezogen hatte und deshalb keine ausreichenden Mittel für den Spielbetrieb vorhanden waren. Sämtliche Spieler klagen vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen die Wirksamkeit der Kündigungen.

Arbeitsgericht entscheidet gegen Spieler

Am Mittwoch fand in zwei Verfahren die mündliche Verhandlung statt. Es ging dabei in erster Linie darum, ob in den befristeten Verträgen wirksam eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden war. Die Kläger halten die entsprechende Vertragsklausel nach den Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen für unklar und für unbillig. Grund dafür ist, dass die Kündigungsmöglichkeit schon dann besteht, wenn bei der DEL keine Lizenz beantragt wird – egal aus welchen Gründen dieses geschieht. Im Falle des klagenden Torwarts wurde außerdem eingewandt, dass die Kündigung „zur Unzeit“ erfolgt sei, weil der Transfermarkt für Torwarte bereits faktisch geschlossen war.

Kündigungen wirksam

Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigungen wirksam sind. Die Vertragsklausel sei wirksam, weil angemessen. Die Kündigung für den Torwart sei nicht zur Unzeit erfolgt, weil für ihn keine anderen Regeln gälten als für die übrigen Spieler. Im Übrigen seien die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt.

Gegen die Urteile ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht möglich.