Behörden wollen wohl nicht gegen den jahrelang gedopten Ex-Radprofi vorgehen. Der plant weiter, seine Preisgelder nicht zurückzuzahlen.

Los Angeles. Das gefallene Radidol Lance Armstrong muss wegen seiner Dopingvergangenheit anscheinend keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Andre Birotte, Staatsanwalt in Los Angeles, teilte mit, dass das TV-Geständnis des Texaners nichts daran ändere, dass die Behörden nicht gegen ihn vorgehen wollen. „Diese Entscheidung haben wir vor einem Jahr getroffen. Wir haben alle Ausführungen von Herrn Armstong im Fernsehen und in anderen Medien verfolgt. Das ändert unseren Standpunkt nicht“, sagte Birotte.

Rechstexperten hatten zuletzt darauf verwiesen, dass Armstrong eine Anklage wegen Meineids und Justiz-Behinderung drohen könnte. Die des Dopings überführte Ex-Sprinterin Marion Jones war 2007 wegen Falschaussage gegenüber Untersuchungsbehörden zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Interessant könnte es allerdings bei der Frage der finanziellen Entschädigung werden. Nach Aussage von Armstrongs Anwalt Tim Herman will der siebenmalige Sieger sein bei der Tour de France gewonnenes Preisgeld nicht zurückzahlen. Nach einer Berechnung der BBC vom Vorjahr könnte sich die Summe immerhin auf rund 3,9 Millionen Dollar belaufen. Das Preisgeld sei laut Herman an die Firma Tailwind Sports geflossen, die hinter den einstigen Armstrong-Team-Sponsoren US Postal und Discovery Channel stand.

Nachdem die US-Anti-Doping-Agentur Usada Armstrong Manipulationen nachgewiesen hatte, waren dem jetzt 41-jährigen Texaner seine Toursiege von 1999 bis 2005 aberkannt worden. Danach hatte der Ex-Radprofi im US-TV eine Beichte abgelegt und sich bereiterklärt, bei der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada weitergehend auszusagen. Der einstige Seriensieger will die Reduzierung seiner lebenslange Sperre erreichen. Laut Wada-Code könnte sie allerdings lediglich in ein achtjähriges Fahrverbot umgewandelt werden.

Armstrongs Angebot, mit der Wada zu kooperieren, hätte eine mögliche Prämien-Rückzahlung nicht eingeschlossen, sagte Herman der US-Zeitung „USA Today“. Wie die meisten Toursieger vor und nach ihm, soll der mit Schadensersatz-Prozessen konfrontierte Armstrong das Tour-Preisgeld auf Team-Kollegen und -Betreuer verteilt haben.