Trotz des herben Rückschlags vor Gericht gibt Turnierdirektor Michael Stich nicht auf. “Wir sind trotz allem optimistisch, das Turnier mit einer schwarzen Null abschließen zu können“, sagte er trotzig und versprach seinem treuen Publikum: “Wir freuen uns auf Weltklasse-Tennis am Rothenbaum.“

Das Hamburger Traditionsturnier, das in diesem Jahr nicht mehr im Mai, sondern vom 20. bis 26. Juli ausgetragen wird, steht zehn Tage vor den ersten Ballwechseln ohne Hauptsponsor da. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte untersagt, den Wettanbieter Bet-at-home als Werbepartner zu verpflichten (das Abendblatt berichtete).

Während die Veranstalter der Hamburg Sports & Entertainment GmbH (HSE) die Entscheidung akzeptierten ("Das Turnier wird von Freitag an wieder 'International German Open' heißen"), erwägt die in Österreich ansässige Firma Bet-at-home nun eine Klage gegen die Stadt Hamburg. "Wir werden Schadenersatzforderungen gegen die Stadt Hamburg prüfen und voraussichtlich auch einleiten", sagte Unternehmenssprecher Claus Retschitzegger. Man sei über das "unverständliche Urteil" enttäuscht.

Georg von Waldenfels, Präsident des Deutschen Tennisbundes (DTB), sagte: "Jetzt müssen wir sehen, dass wir die Finanzierung gesichert bekommen." Waldenfels, der das Team des DTB zum Daviscup-Viertelfinale nach Spanien begleitet hatte, bedauerte, "dass es überhaupt zu so einer Auseinandersetzung gekommen ist".

Nach dem Verlust des Masters-Status und der Herabstufung in die dritte Kategorie der Turnierserie scheint die Zukunft der Hamburger Sandplatz-Veranstaltung gefährdeter denn je.

Der Schriftzug des Wettanbieters muss von der Homepage, den Plakaten und Werbebanden entfernt werden. Ob der Senat wie angekündigt das Turnier mit 200 000 Euro unterstützt, soll heute entschieden werden. Die Voraussetzung, der Verzicht auf den Wettanbieter, ist erfüllt.

Das Verwaltungsgericht hatte die von der Innenbehörde verkündete Unterlassungsverfügung bestätigt. Mit einem privaten Internet-Wettanbieter als Partner verstoße das Turnier gegen den Glücksspielstaatsvertrag, heißt es in der Begründung. Stichs Einwand, der Glücksspielstaatsvertrag sei nicht mit EU-Recht vereinbar, ließen die Richter nicht gelten. Günther Ungerbieler, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, sagte allerdings: "Das Europarecht gibt in der Tat nicht allen Mitgliedstaaten die gleiche Lösung vor." Im nächsten Jahr wird dazu eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erwartet.