Nachdem die 80-seitige Beschwerdeschrift wegen „Irrelevanz“ zurückgewiesen worden war, reichten die Anwälte eine verkürzte Klageschrift ein.

Austin. Lance Armstrong versucht mit einer neuerlichen Maßnahme, das Doping-Verfahren gegen ihn in den USA zu verhindern. Nachdem die 80-seitige Beschwerdeschrift am Montag von einem Gericht in Austin (Texas) wegen „Irrelevanz“ zurückgewiesen worden war, reichten die Anwälte des ehemaligen Radprofis am Dienstag eine auf 25 Seiten verkürzte Klageschrift ein. Die Kernpunkte bleiben die gleichen: Armstrongs Lager argumentiert, die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA habe keinerlei Befugnis, ihn anzuklagen und außerdem im Zuge ihrer Ermittlungen gegen ihn Bundesgesetze verletzt.

Am gleichen Tag hatte die USADA drei ehemalige Mitarbeiter des siebenfachen Tour-de-France-Gewinners lebenslang von allen Tätigkeiten im Radsport ausgeschlossen. Ein Sprecher des 40-Jährigen wollte sich nicht unmittelbar zu den Sperren äußern.

+++Armstrongs Klage blitzschnell abgewiesen+++

Armstrong fordert eine Entscheidung des Gerichts bis Samstag. Dann muss er entweder die Sanktionen der USADA anerkennen oder den Fall vor ein Schiedsgericht bringen. Ihm droht die Aberkennung sämtlicher Titel.

(dapd/abendblatt.de)