In Paragraf 12, Punkt 3 des Hockey-Regelwerks ist festgelegt, wann eine Strafecke verhängt werden muss: bei Regelverstoß im eigenen Schusskreis, durch den das wahrscheinliche Erzielen eines Tores nicht verhindert wird; bei absichtlichem Regelverstoß im eigenen Schusskreis gegen einen Gegenspieler, der nicht im Ballbesitz ist oder diesen nicht spielen kann; bei absichtlichem Regelverstoß innerhalb der eigenen Spielhälfte, aber außerhalb des Schusskreises; bei absichtlichem Spielen des Balls über die eigene Grundlinie; bei regelwidrigem Spielerwechsel; oder wenn sich der Ball in der Ausrüstung eines Spielers im eigenen Schusskreis verfängt.

In Paragraf 13, Punkt 3 ist die Ausführung der Ecke geregelt. Der Rausgeber muss den Ball auf der Grundlinie mindestens sechs Meter vom näheren Torpfosten ablegen, mindestens einen Fuß außerhalb des Spielfelds auf dem Boden haben und den Ball schieben. Die übrigen Angreifer müssen sich auf dem Spielfeld, aber außerhalb des Schusskreises befinden. Vom abwehrenden Team dürfen auf dem Feld vier Spieler plus Torhüter im oder am Tor stehen und nach Herausgabe herauslaufen, der Rest muss hinter der Mittellinie stehen. In der Halle dürfen alle fünf Feldspieler plus Torwart abwehren, allerdings dürfen die Spieler erst nach Herausgabe ins Tor laufen.