Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat am Mittwoch die Dopingsperre der Eisschnelläuferin Claudia Pechstein bestätigt.

Neuss. Claudia Pechstein bleibt gesperrt. Das geht aus dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS hervor, das am Mittwoch zunächst den Anwälten der fünfmaligen Eisschnelllauf- Olympiasiegerin zur Verfügung gestellt wurde. Der Eislauf-Weltverband ISU hatte die Berlinerin am 3. Juli wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt, dagegen war sie vor dem obersten Sportgericht in Berufung gegangen. Pechstein, die jegliches Doping bestreitet, hatte bereits zuvor angekündigt, nun vor das Schweizer Bundesgericht ziehen zu wollen.

„Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist. Erst die ISU, jetzt der CAS. Ich habe lernen müssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz für das im Sport so oft beschworene Fair Play gibt“, erklärte Pechstein in einer ersten Reaktion.

„Wie man mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehr umstritten ist, sperren kann, wird mir für immer unbegreiflich bleiben“, fügte sie hinzu. Ihr Anwalt Simon Bergmann kündigte an, schnellstmöglich ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne anzustrengen. Ihr Anwalt Simon Bergmann sprach von eine „schwarzen Tag für die Sportrechtssprechung.“

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) akzeptierte derweil das Urteil im Fall Pechstein und begrüßte, dass der Internationale Sportgerichtshof CAS die Möglichkeit des indirekten Dopingnachweises bestätigt hat.

DOSB-Präsident Thomas Bach rückte von seiner Unschuldsvermutung ab. „Doping mit dieser wissenschaftlichen Expertise kann von einer Sportlerin nicht ohne Hilfe von Fachleuten bewerkstelligt worden sein. Deshalb fordern wir Claudia Pechstein in ihrem wohlverstandenen Interesse zur umfassenden Aufklärung auf. Die Hintermänner müssen gemäß der gesetzlichen Anti-Doping-Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes bestraft werden“, erklärte Bach.

Bach hält das Urteil „wegweisend für den internationalen Kampf gegen Doping“. Es formuliere die Kriterien für den so wichtigen indirekten Dopingbeweis. „Damit ist der Weg frei für weitere Verfahren. Deshalb fordern wir Verbände, denen entsprechende Testwerte vorliegen, auf, nunmehr umgehend Sanktionen zu verhängen“, sagte Bach.

Generaldirektor Michael Vesper sagte: „Der DOSB steht mit voller Überzeugung hinter dem indirekten Doping-Nachweis. Es ist gut und war notwendig, dass der CAS dafür in Anlehnung an die Position der Welt-Anti-Doping-Agentur Bedingungen formuliert hat, damit der Nachweis auch rechtssicher geführt werden kann.“

Bach erklärt weiter: „Jeder Dopingverstoß eines deutschen Athleten ist eine Enttäuschung für den deutschen Sport mit seiner Null-Toleranz-Politik im Kampf gegen Doping, zeigt aber zugleich, dass die Kontrollsysteme funktionieren. Die Enttäuschung ist insbesondere bei einer so erfolgreichen Athletin wie Claudia Pechstein groß.“ SID