Die Regeln des Internationalen Skiverbands FIS gelten, wenn es an den Hängen Unfälle gibt

Wohl jeder Skifahrer und Snowboarder hat schon von ihnen gehört, den Pistenregeln der Fédération Internationale de Ski, kurz FIS. Nur wenige kennen sie aber im Detail. Und wundern sich dann, dass sie bei Rechtsstreitigkeiten von den Richtern zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden.

Eigentlich geben die zehn Pistenregeln nur den gesunden Menschenverstand wieder. Das zeigt sich schon an Regel Nummer 1, die zur Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder aufruft. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er niemanden gefährdet oder schädigt.

Zur Ehrlichkeit gegenüber sich selbst fordert Regel 2 auf, wenn es um die Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise geht. Auch wenn die Ski noch so teuer und schnell sind, muss man Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Wer zum Beispiel ohne ausreichendes Können eine schwarze Piste fährt, der gefährdet sich und andere.

Bei Regel 3 geht es um die Wahl der Fahrspur. Der von hinten kommende Fahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

Besonders wichtig ist das beim Überholen, Regel 4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten genügend Raum lässt.

Unter 5. wird das Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren geregelt. Wer wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, der muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr tun kann. Sonst gefährdet er das Leben anderer, wie der Fall des Ex-Ministerpräsidenten von Thüringen gezeigt hat.

Bei Regel 6 geht es um das Anhalten. Ohne Not sollte man sich nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufhalten. Und nach Stürzen muss man eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Die 7. Regel zu Aufstieg und Abstieg dient primär dem Eigenschutz. Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

Mit Beachten der Zeichen ist Regel 8 überschrieben. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierungen beachten.

Eigentlich selbstverständlich sollte Regel 9, Hilfeleistung, sein. Trotzdem fährt so mancher Schneesportler an Verletzen vorbei - aus Angst, etwas falsch zu machen. Dabei helfen einfache Maßnahmen: Unfallstelle absperren und sichern mit hangaufwärts gekreuzt in den Schnee gesteckten Ski, Hilfe anfordern, mit dem Verletzten sprechen und ihn seelisch betreuen und ihn so gut es geht vor Wärmeverlust schützen.

Wenig bekannt ist Regel 10, die Ausweispflicht. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben. Falls sich jemand weigert, hat man sogar das Recht, ihn am Wegfahren zu hindern. Meist erübrigt sich das, wenn man einen Schnappschuss mit Handy oder Kamera macht.