Auch wenn Schnee und Eis Störungen im Flugverkehr verursachen, können Kunden Ansprüche geltend machen. Wir nennen, welche Rechte Sie haben.

Der Winter hat den Norden mittlerweile fest im Griff. Da bleibt es nicht aus, dass es auf den Straßen, bei der Bahn und natürlich auch im Flugverkehr zu Behinderungen kommt.

Wenn die weiße Pracht jedoch für Chaos auf den Flughafen und damit für verspätete und annullierte Flüge sorgt, dann bekommt der Reisende die unangenehme Seite zu spüren. Wer an einem europäischen Flughafen strandet, hat als kleinen Trost wenigstens auch Rechte.

Wir nennen Ihnen welche: