Recht: Bundesverfassungsgericht bestätigt: Kommunen dürfen Zwangsumlage für Straßenausbau erheben

Endlich sei die Rechtsgrundlage für das Thema "wiederkehrende Straßenausbaubeiträge" vom Bundesverfassungsgericht geklärt, kommentierte Bürgermeister Matthias Heidelberg gestern eine Nachricht aus Karlsruhe. "Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist verfassungsrechtlich zulässig. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 23. Juli veröffentlichtem Beschluss entschieden.

Auch Wentorf hat das Thema auf der Agenda

Auch Wentorf hat das Thema noch auf der politischen Agenda. Und könne nach der Sommerpause eine politische Entscheidung über die Umlage von Straßenausbaukosten treffen. Bürgermeister Heidelberg ist froh, dass das Thema jetzt abgearbeitet ist. Im September haben nun die politischen Gremien darüber zu entscheiden, ob sie die klassische Abrechnungsmethode wählen und Ausbaumaßnahmen weiter im konkreten Einzelfall auf die jeweiligen Anlieger umlegen. Oder jährlich alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde für den Straßenausbau in einen Topf zahlen, auch die, deren Straßen nicht angefasst wurden.

Prof. Dr. Marcus Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sieht in der Praxis Probleme auf die Kommunen zukommen: "Man muss sagen, dass das ein enormer Umstellungsaufwand ist." Die ersten Satzungen könnten noch angreifbar sein. Auch weil das Bundesverfassungsgericht wegen der Gleichbehandlung bei größeren Städten und bestimmten örtlichen Gegebenheiten eine Einteilung in unterschiedliche Abrechnungsbiete fordert und darin besteht die Schwierigkeit. In größeren Städten dürfte die Erhebung einheitlicher Beiträge deshalb unzulässig sein.

Positiver schätzt Marlies Dewenter-Steenbock die Möglichkeiten der wiederkehrenden Gebühren ein. Die Verwaltungsdirektorin ist Geschäftsführerin der "Gesellschaft für Kommunalberatung und -entwicklung mbH" (Ge-Kom), in der der Gemeindetag Hauptgesellschafter ist. Mit ihrem Ehemann und Geschäftspartner Reimer Steenbock hat sie bereits mehrere Kommunen in Schleswig-Holstein beraten, die für das gesamte Gemeindegebiet wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben möchten.

Viele Gemeinden prüfen die neue Umlagemöglichkeit

Bisher hatten Gemeinden und Städte nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in Schleswig-Holstein zwar schon die Möglichkeit, zwischen einmaligen und jährlich erhobenen Straßenausbaubeiträgen zu entscheiden. Aber jetzt gebe es eine eindeutige Rechtsgrundlage. Die Expertin räumt aber auch ein: In Gemeinden wie Wentorf könnte ein einheitlicher Betrag erhoben werden. In Städten sei das schwieriger.

Immer wieder kommt es in Kommunen zu lästigen Streitereien um die Finanzierung des Straßenausbaus und hohe Beiträge, die schon mal in die Tausende gehen können. Damit es die künftig nicht mehr gibt, hatte sich auch Reinbeks Bürgermeister Axel Bärendorf dafür eingesetzt, künftig Beiträge für "wiederkehrende Leistungen" zu erheben. Anwohner würden dann jährlich etwa 80 bis 120 Euro überweisen und nicht mehr für die Ausbaukosten anteilig zur Kasse gebeten.

Hintergrund des Beschlusses war, dass zwei Anwohner aus Rheinland-Pfalz gegen wiederkehrenden Beiträge Karlsruhe angerufen hatten. Ihre Klagen vor den Verwaltungsgerichten waren zuvor ohne Erfolg geblieben.