Kiel/Karlsruhe (amü).

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Erhebung "wiederkehrender Straßenausbaubeiträge" verfassungsrechtlich zulässig. Wegen der Gleichbehandlung wird jedoch bei größeren Städten eine Einteilung in unterschiedliche Abrechnungsgebiete gefordert. Nach dem Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein haben Kommunen seit kurzer Zeit die Wahl, ob sie einmalig bei konkreten Maßnahmen Anlieger zur Kasse bitten oder alle Grundstücksbesitzer in einen Topf zahlen lassen. Viele Kommunen planen von der klassischen Methode auf die Umlage für alle umzustellen.