K 80: Rechtsgutachten ergibt: B-Plan ist ungültig, aber heilbar - Stadt will neuen Schutzwall bauen

Bevor die Anlieger die positive Botschaft vernahmen, dass die Stadt den B-Plan für das Wohngebiet Oher Weg ändern will, um an der K 80 eine neue Lärmschutzwand zu bauen, wurde ihnen erst einmal Angst und Bange. Denn die juristische Prüfung aller Akten ergab, dass es für ihr Wohngebiet gar keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Der Grund: Die Ausfertigung des B-Plans Nummer 25 wurde 1975 nicht ordnungsgemäß verkündet, damit ist er unwirksam. Ohnehin handelt es sich dabei nur um eine "Angebotsplanung" der Stadt, die allein keinen Anspruch auf einen Lärmschutz begründet. Dass ein Schutzwall geplant sei, steht zwar auch in den Kaufverträgen der Eigentümer. Weil dort aber nicht stehe, dass sich tatsächlich jemand zum Bau verpflichtet, gebe es auch hier keinen Rechtsanspruch, erläuterte Reimer Steenbock von der Gesellschaft für Kommunalentwicklung (Gekom). Gemeinsam mit Rechtsanwalt Professor Holger Schwemer stellte er am Donnerstag im Bauausschuss die Zusammenfassung ihres 300-seitigen Gutachtens "zu Zuständigkeiten und zu Verpflichtungen zur Herstellung oder zur Erneuerung einer Immissionsschutzanlage an der K 80" vor.

Die Reaktion der Anlieger war durchwachsen. "Ich fühle mich getäuscht. In den Verkaufsunterlagen steht, es ist Lärmschutz vorgesehen", sagte Reinhard Mollwitz, der einst sein Gartenhaus wieder abreißen musste, weil der Platz für den Lärmschutzwall frei bleiben sollte. "Was ist, wenn meine Tochter einmal das Grundstück verkaufen oder bebauen will?", fragte seine Frau Ursula. Die Gutachter gaben Entwarnung. Da sich die einzelnen Gebäude in die tatsächlich gewachsene vorhandene Nutzung einfügen, bestünden an der Zulässigkeit des vorhandenen Bestandes keine Bedenken.

Die Stadt will den fehlerhaften B-Plan nun nachträglich heilen und eine neue Lärmschutzwand bauen. Denn die 2013 gemessenen Dezibelwerte liegen mit 55-60 dB (A) tagsüber und 45-50 dB (A) nachts klar über den heute zulässigen Werten von 50 dB (A) am Tag und 40 dB (A) in der Nacht. Die Lösung, zu der sich die Stadt nach langen Auseinandersetzungen mit dem Kreis über die Zuständigkeit für den Lärmschutz jetzt durchgerungen hat, birgt jedoch erhebliche Nachteile für die Anlieger. Denn 90 Prozent der Erschließungskosten könnten auf sie abgewälzt werden. Bis Februar 2015 wollen Verwaltung und Gekom herausgefunden haben, welche Kosten auf die Beteiligten zukommen würden. Die Politik soll am 5. März kommenden Jahres im Bauausschuss eine Entscheidung fällen. Die Öffentlichkeit wird, wie schon beim Ausbau der Mühlenstraße erfolgreich praktiziert, frühzeitig beteiligt. Im Januar will Bürgermeister Rainhard Zug im Bauausschuss einen ersten Zwischenstand berichten. "Die Richtung stimmt, aber ich habe natürlich mehr erwartet. Wenn ich jetzt höre, dass man uns finanziell beteiligen will, kann ich das nicht so richtig einsehen", sagt Dagmar Coordts, Sprecherin der "Bürgerinitiative Lärmschutz K 80" (BI). Sie hofft auf einen Einblick in das 300-seitige Gutachten und sagt: "Wir können noch mehr erreichen." Seit fünf Jahren warten die rund 30 in der BI zusammengeschlossenen Familien darauf, dass eine neue Lärmschutzwand zwischen ihren Grundstücken an der Stübbenkoppel und der K 80 gebaut wird.

Bereits 2009 hatte die Politik beschlossen, dass sie diese Forderung unterstützt. Strittig war bis jetzt die Frage, wer eine neue Wand bezahlt. 1982 bauten Glinde und der Kreis Stormarn gemeinsam eine Schutzwand an der K 80. Ein Vergleichsvertrag legte fest, dass es sich um eine einmalige, freiwillige Leistung handelt. Später stellte sich jedoch heraus, dass die Wand nicht den Lärmschutzstandards entspricht. Der schlichte Flechtzaun, wie man ihn im Baumarkt bekommt, ist nur etwa zehn Zentimeter stark und mit einer Faserplatte hinterlegt. Der Kreis Stormarn muss in Sachen Lärmschutz nur dann tätig werden, wenn er die Kreisstraße ausbaut oder wesentlich verändert.

Nach letzten Schätzungen der Stadt kostet der Neubau einer Lärmschutzwand über eine Million Euro.