Oststeinbek (kb). Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) hat es in sich.

Definitionen wie "Voll- oder Staffelgeschoss" werden häufig rechtlich neu bewertet. Doch damit werden manche Bebauungspläne interpretierbar. In Oststeinbek etwa nutzten findige Architekten entstandene Lücken. Der Kreis Stormarn genehmigte ein gänzlich überdimensioniertes Haus sowie ein Doppel- und drei Reihenhäuser. Der B-Plan wird nun aktualisiert. Künftig soll er auf einige Festlegungsdetails verzichtet, dafür einfach die maximale Firsthöhe auf neun Meter festlegt werden.