Schnell erhitzen sich die nachbarlichen Gemüter, wenn Kinder, Musik oder Hunde zu laut sind, die Hecke zu breit ist. Bevor ein solcher Streit eskaliert, können die ehrenamtlich tätigen Schiedsleute angerufen werden. Sie werden von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht verpflichtet. Ihr Vermittlungsversuch ist stets mündlich und nicht öffentlich. Betroffene müssen persönlich erscheinen. Es wird eine Gebühr von 20 Euro, bei erfolgreicher Vermittlung weitere 20 Euro, berechnet. Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt zudem, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn zuvor ein Schiedsmann (Gütestelle) aufgesucht und dort vergeblich versucht wurde, eine Einigung zu finden.