Bebauungspläne, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen oder der Nachverdichtung in Innenstädten dienen, können in einem beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt werden. Dabei ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich und das Bauleitplanverfahren kann sich auf die öffentliche Auslegung des Planentwurfs verkürzen. Nachdem die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, muss der Bauantragsteller nun Planunterlagen einreichen. Der Bauausschuss prüft diese, danach werden sie öffentlich ausgelegt. Dazu plant die Stadt eine Informationsveranstaltung. Die Bürger können Anregungen einbringen. Die Planungsziele werden auch mit Behörden, Nachbarkommunen und anderen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wie BUND oder Nabu abgestimmt.