Trittau. Bundesgerichtshof hebt Urteil im Fall Ulf M. teilweise auf. Seine Familie fordert härtere Strafen gegen drei Litauer.

Das mysteriöse Verschwinden des Trittauers Ulf M. sorgte im Januar 2012 für Entsetzen in Stormarn. An einem Montag war der 39-Jährige in München mit einem gemieteten Mercedes Sprinter in Richtung Heimat losgefahren, telefonierte am Abend von einer Tankstelle in Brandenburg mit seiner Mutter. Sechs Tage später entdeckte ein Jäger den Transporter mit der Leiche in Sachsen-Anhalt. Fünf Männer aus Litauen wurden gefasst und in zwei Verfahren zu Strafen von bis zu elf Jahren verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das zweite Urteil teilweise aufgehoben.

Der 4. Strafsenat des BGH hat den Fall auf Revision der Nebenkläger zu einer neuen Verhandlung an das Landgericht Magdeburg zurückverweisen (4 StR 541/18). Die Anwälte der Familie hatten unter anderem beanstandet, dass drei Angeklagte im Dezember 2017 vom Landgericht Dessau-Roßlau nicht auch wegen (vollendeten) Mordes verurteilt worden waren. Die Männer waren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub, Raub und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden.