Bad Oldesloe. Paar aus Travenbrück wurden mehr als 6000 Euro vom Kreis erstattet. Weitere Kläger haben es schwer, Bestimmung soll rückwirkend gelten.

Nachdem der Kreis Stormarn einem Elternpaar aus Travenbrück für die Betreuung ihres Nachwuchses bei einer Tagesmutter Gebühren in Höhe von 6170 Euro zurückerstatten musste, hat die Kreisverwaltung ihre bislang geltende Richtlinie zur Gebührenerhebung nun in eine inhaltsgleiche Satzung umgewandelt.

„Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte nach einer Klage empfohlen, die Kläger klaglos zu stellen, da die bisherige Richtlinie nicht geeignet sei, eine Kostenbeitragspflicht zu begründen“, so Fachbereichsleiter Wilhelm Hegermann. Das Verwaltungsgericht sei damit einem bundesweiten Trend gefolgt, bislang geltende Richtlinien als regelnde Rechtsnorm nicht mehr anzuerkennen. Zwischenzeitlich hätten auch mehrere andere Landkreise in Schleswig-Holstein auf eine Satzung umgestellt.