Bad Oldesloe. Verwaltungsgericht Schleswig äußert Zweifel an Rechtmäßigkeit von Kostenbescheiden. Ehepaar aus Travenbrück erhält 6170 Euro.

Das kann teuer werden für den Kreis Stormarn: Weil er keine Satzung für die Tagespflegebetreuung von Kindern hat, dürfen Eltern hoffen, bereits gezahlte Beiträge zurückzubekommen. Einen konkreten Fall gibt es schon. Einem Paar aus Travenbrück, dessen Tochter 30 Stunden pro Woche bei einer Tagesmutter untergebracht war, werden Gebühren in Höhe von mehr als 6000 Euro erstattet. Es hatte eine Anwältin beauftragt, die beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage einreichte.

„Es ist bestätigt worden, dass die Erhebung von Elternbeiträgen in der Tagespflege rechtswidrig war“, sagt die Juristin Loreena Melchert, Vertreterin der Familie. Sie hatte ursprünglich eine andere Intention. Denn eigentlich wollten die Eltern dagegen vorgehen, dass Travenbrück den Krippenausbau nicht vorantreibt und ihre Tochter in keiner Kita im Ort unterbringen konnte. In der rund 1700 Einwohner zählenden Gemeinde gibt es nur den Verein Kindergruppe, der 60 Plätze im Elementarbereich und damit für Drei- bis Sechsjährige anbietet.