Bad Oldesloe. Verwaltungsgericht Schleswig zweifelt Rechtmäßigkeit der Kostenbescheide an, weil der Kreis bisher keine Satzung erlassen hat.

Weitere Eltern aus Stormarn, die für die Betreuung ihres Nachwuchses bei einer Tagesmutter bezahlt haben, wollen das Geld jetzt vom Kreis erstattet bekommen. Wie berichtet, hatte ein Paar aus Travenbrück, dessen Tochter 30 Stunden pro Woche in so einer Einrichtung untergebracht war, Gebühren in Höhe von 6170 Euro zurück erhalten. Das Kind wurde somit elf Monate gratis umsorgt. Möglich wurde das durch das Verwaltungsgericht Schleswig. Es äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Kostenbescheiden.

Familie aus Travenbrück hatte geklagt