Bad Oldesloe . Betroffene müssen sich um Aufnahme ins Wählerverzeichnis kümmern. Frist endet am Freitag. Auch Briefwahl möglich.

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai dürfen erstmals auch behinderte Menschen mit gerichtlich angeordneter Betreuung ihr Kreuz machen. „Betroffene müssen sich aber um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bemühen“, warnt Hermann Harder von der Kommunalaufsicht Stormarns, die mit der Kreiswahlleitung betraut ist. Im Kreis sind rund 100 Personen betroffen.

In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht Ende April entschieden, dass der Ausschluss voll betreuter Personen von Wahlen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und verfügt, die Teilnahme an Wahlen unverzüglich zuzulassen. „Die Wählerverzeichnisse waren zu dem Zeitpunkt aber schon erstellt“, sagt Harder, der die Wahl mit seinem Kollegen seit Februar vorbereitet. „Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden und damit die Wahlberechtigung zu erhalten, muss innerhalb der Einspruchsfrist die Meldebehörde in Kenntnis gesetzt werden“, sagt Harder.