Glinde. Wer die Quote nicht erfüllt, muss zahlen. Vorurteile sind für Arbeitgeber oft eine Hürde bei der Einstellung. Aber es geht auch anders.

341 Betriebe in Stormarn kamen im Jahr 2018 ihrer Pflicht nicht nach, mindestens einen Schwerbehinderten zu beschäftigen. Sie mussten deshalb Ausgleichsabgaben an das Integrationsamt zahlen. Obwohl 205 Betriebe im Kreis die Beschäftigungspflicht erfüllten, zu der sie nach Sozialgesetzbuch verpflichtet sind, liegt Stormarn mit 3,7 Prozent unter dem landesweiten Durchschnitt von 4,7 Prozent.

In ganz Deutschland beläuft sich die Summe der Ausgleichsabgaben nach jüngster Erhebung aus 2017 auf 642 Millionen Euro. Diese Zahlen zeigen, dass es noch Handlungsbedarf bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt gibt. Anlässlich des zehnten Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich das Abendblatt mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer und seinem Betreuer getroffen und über seine Erfahrungen und Ansätze für eine erfolgreiche Vermittlung gesprochen.