Ahrensburg. Bürgermeister und Politiker klagen über zu wenig finanzielle Unterstützung vom Land. Wirtschaftsminister sieht das anders.

Mehrere Tausend Euro für die Grunderneuerung der Straße vor der eigenen Haustür zahlen – das müssen Grundeigentümer vielerorts in Stormarn nicht mehr. Einige Kommunen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ausbaubeiträge abzuschaffen, andere halten daran fest. Das wiederum kann Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) nicht verstehen. „Es gibt genug Förderung“, sagte der Ahrensburger jüngst auf einer Veranstaltung in Bad Oldesloe. Mit dieser Formulierung kann nicht jeder Bürgermeister gut leben. Auch örtliche Politiker kritisieren die Landesregierung, wünschen sich mehr Unterstützung aus Kiel. Das Abendblatt hat Fakten gesammelt, zeigt die Probleme in Städten und Gemeinden auf.

Seit wann gibt es die Beitragspflicht für Anlieger nicht mehr?

Lange waren Städte und Gemeinden angehalten, ihre Bürger an Straßensanierungen finanziell zu beteiligen. Stormarner Kommunen erhoben Einmalbeiträge. Wurde eine Fahrbahn angefasst, zahlten ausschließlich anliegende Grundeigner und teilweise fünfstellige Summen. Die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP änderte das, lässt die Politiker vor Ort nun selbst entscheiden, wie sie mit dem Thema umgehen. Ein entsprechendes Gesetz ist im Januar 2018 in Kraft getreten. Die Landesregierung empfindet das frühere System als ungerecht.

Wo müssen Stormarner nun nicht mehr für Straßen zahlen?
Von den Städten und größeren Gemeinden haben Ahrensburg, Bad Oldesloe, Reinbek, Glinde und Oststeinbek umgeschwenkt. Großhansdorf hat seit vielen Jahren keine Ausbausatzung, weil laut Bauamt Straßen so repariert wurden, dass die Arbeiten nicht beitragspflichtig waren. Bargteheide und Reinfeld halten am alten System fest. Genauso Barsbüttel, Trittau und Ammersbek – dort wurden aber die Sätze gesenkt. In Barsbüttel zahlen Grundstückseigner an einer Anliegerstraße nur noch 70 statt zuvor 75 und an einer Haupterschließungsstraße 35 statt 40 Prozent der Gesamtsumme.