Viel hätte nicht mehr gefehlt zur Umgehungsstraße für Hammoor.

Das Planfeststellungsverfahren für die südwestliche Trassenvariante 1.4.a lief seit 2013, bald hätte es losgehen können mit dem Bau. Wenn sich nicht die Natur plötzlich verändert hätte – und damit auch die Vor- und Nachteile sämtlicher Trassenvarianten bezüglich Ökologie, Wirtschaftlichkeit und Verkehr. Die Folge: Die von der Gemeinde favorisierte Trasse ist nicht gerichtsfest. Im Falle einer Klage würde das Land mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern.

Kein Wunder, dass Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) jetzt die Notbremse gezogen hat. Niemand würde sehenden Auges in ein Gerichtsverfahren stolpern, nur weil die Gemeinde sich eine bestimmte Trasse wünscht. Und erst recht nicht der Kieler Verkehrsminister, der erst 2013 das Fledermaus-Urteil zur Planung der Autobahn 20 einstecken musste, bei der das Bundesverwaltungsgericht den Bau im Bereich Bad Segeberg gestoppt hatte.

Wenn die Bürger in Hammoor ihre Umgehungsstraße voranbringen wollen, dürfen sie jetzt nicht mehr wählerisch sein. Es wird nur eine Variante geben, die Klagen standhalten kann. Und nur diese wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr vorschlagen. „Vogel friss oder stirb“ ist hier offenbar die Devise, das hat das Land klargestellt. Jetzt ist es an den Gemeindevertretern, ob sie diese Ansage akzeptieren. Den Bewohnern an der Hammoorer Hauptstraße wäre es zu wünschen.