Ahrensburger Geistlicher war suspendiert. Jetzt gab das Kirchengericht einem Eilantrag seines Anwalts statt

Ahrensburg. Ein Jahr lang war Helgo Matthias Haak vom Amt suspendiert. Jetzt ist der Ahrensburger Pastor wieder da. Propst Hans-Jürgen Buhl hatte den Geistlichen am Donnerstag einbestellt und ihm die Anordnung zum sofortigen Diensteintritt ausgehändigt. Das klingt nicht nach einem unbeschwertem Zusammentreffen. Und das war es auch nicht. Denn die Anordnung, dass Haak in der Ahrensburger Kirchengemeinde wieder arbeiten und predigen darf, ist nicht aus freien Stücken erfolgt. Das Kirchengericht hat das Landeskirchenamt per Beschluss vom 26. November dazu aufgefordert.

„Ich freue mich, dass ich endlich am meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann“, sagt Haak. Lange Zeit sei er allein gewesen. „Vor allem die Gottesdienste und den Kontakt zur Gemeinde habe ich sehr vermisst.“ Der Tag der Übergabe der Dienstanordnung war in doppelter Hinsicht für Haak besonders. „Am Donnerstag hatte ich Geburtstag“, sagt der jetzt 58-Jährige. Ein gutes Omen? Der Pastor lächelt. „Die Entscheidung des Kirchengerichts war auf jeden Fall das schönste Geschenk.“Vom Himmel gefallen war es nicht.

Sein Anwalt Einar von Harten hatte es per Eilantrag vor dem Kirchengericht erwirkt. Der Beschluss fiel unter Vorsitz von Michael Labe, Richter am Oberlandesgericht Hamburg – und gilt nur für die Dauer des Ungedeihlichkeitsverfahrens, das trotz angeordnetem Dienstantritt weiterläuft. Die letzte Entscheidung über den Verbleib von Pastor Haak in der Kirchengemeinde ist also noch nicht getroffen.

Zum Hintergrund: Der Ahrensburger Kirchengemeinderat hatte Haak am 26. November 2013 das Misstrauen ausgesprochen und gefordert, ihn zu versetzen. Eine weitere Zusammenarbeit könne man sich nicht mehr vorstellen. Man wollte Haak loswerden.

Wenige Tage zuvor war der Pastor nach fast einjähriger Krankheit wieder zurückgekehrt. An seinen Arbeitsplatz durfte er schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Obwohl das Ungedeihlichkeitsverfahren erst im Dezember 2013 vom Landeskirchenamt eingeleitet und am 1. April 2014 formell beschlossen wurde und Haak erst von da an offiziell suspendiert war. „Ich habe vom Beschluss des Kirchengemeinderats nichts gewusst“, sagt Haak. „Man hatte mich in meiner Abwesenheit nicht darüber informiert.“

Hier hakt das Kirchengericht ein. „Die Richter sind der Auffassung, dass es das Verfahren gegen Haak so nicht hätte geben dürfen“, sagt sein Anwalt Einar von Harten. Das Gebot der Fairness sei nicht berücksichtigt worden. „Die Tatsache, dass man Haak nicht im Kirchengemeinderat angehört hatte, wird als juristisch schwerwiegend betrachtet. Ein Fehler, der durch spätere Anhörungen nicht heilbar sei.“

Auch die Verhältnismäßigkeit sei vom Landeskirchenamt nicht gewahrt worden. Die Haak zur Last gelegten Vorwürfe hätten die Suspendierung nicht gerechtfertigt. Von Harten: „Meinem Mandanten wurde zum Beispiel vorgeworfen, dass er eine Trauerfeier abgehalten hatte, als er krankgeschrieben war. Und es wurde ihm zur Last gelegt, dass er die Begegnung mit Gemeindegliedern auf der Straße gemieden habe. Das ist auch noch widersprüchlich.“

Und noch etwas habe auf der Liste der Vorwürfe gestanden: Er habe sich kritisch zur Schließung der St.Johanneskirche geäußert. Anwalt von Harten: „Er hat das gegenüber einem anderen Mitglied im Kirchengemeinderat getan. Und das darf er.“ Das Kirchengericht sah es offenbar genauso.

Wie es nach dieser Vorgeschichte jetzt weitergeht, wird sich zeigen. „Wir müssen uns dem Beschluss des Kirchengerichts beugen und nun die Zusammenarbeit ausprobieren“, sagt Propst Buhl. Nach zwei Jahren Abwesenheit geht es jetzt darum, dass Pastor Haak wieder zu seinen Kollegen und der Gemeinde findet. Buhl: „Und auch zu mir. Wir sind für Januar zu einem Gespräch verabredet.“

Es gebe in Ahrensburg auf jeden Fall genug zu tun, als dass man sich in Kleinigkeiten aufreiben sollte. Man brauche Haak außerdem für die pastorale Arbeit. Buhl: „Der Gottesdienstplan bis Ende des Jahres ist allerdings schon gemacht.“ So habe Haak Zeit, in der Gemeinde anzukommen. Zum Beschluss des Kirchengerichtes will sich der Propst nicht äußern. „Ob ich darüber glücklich bin oder nicht, spielt keine Rolle.“ Der Anwalt von Haak geht davon aus, dass das Ungedeihlichkeitsverfahren gegen den Pastor nun auch aufgehoben wird. Aus dem Landeskirchenamt heißt es: Das Verfahren werde fortgesetzt. Sein weiterer Verlauf sei offen.