Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen, das bestraft werden muss.

Darin dürften sich die meisten Menschen einig sein. Und sicher auch die meisten Richter. Doch der Paragraf 177 des Strafgesetzbuches lässt eine Verurteilung der Täter nicht immer zu, selbst wenn sexuelle Handlungen gegen den Willen der Frau beweisbar sind. Das Gesetz erlaubt nur dann eine Strafverfolgung, wenn der Täter die sexuelle Handlung mit Gewalt, durch Androhung von Gewalt oder durch die Ausnutzung eines ihm schutzlos ausgelieferten Opfers erzwingt.

Zahlreiche Vergewaltigungen werden nicht verfolgt, weil nicht alle Kriterien erfüllt werden. Wenn das Opfer objektiv in der Lage ist, sich zu wehren, muss es das auch tun. Wer eine Vergewaltigung aus Angst ums Leben starr über sich ergehen lässt, hat also keine Chance auf eine Verurteilung des Täters. Auch deshalb werden die meisten Vergewaltigungen gar nicht erst angezeigt. Und die angezeigten Fälle enden selten mit einer Verurteilung.

Die betroffenen Frauen werden darüber hinaus stigmatisiert. Ihnen wird von Amts wegen suggeriert, dass sie selbst Schuld an ihrer Vergewaltigung sind. Es ist das falsche Signal, dass der Gesetzgeber an Täter und Opfer sendet. Wer so einfach mit einer Vergewaltigung davonkommt, wird kein Unrechtsempfinden gegenüber seinem Opfer haben. Straffreiheit für die Täter bedeutet außerdem doppelte Bestrafung für die Opfer, die nach der eigentlichen Tat nicht einmal Gerechtigkeit erfahren. Eine Reform des Paragrafen 177, wie ihn viele Frauenrechtler jetzt fordern, ist daher mehr als überfällig.