Europäische Kommission prüft, ob Bargteheide der Bürgerwindpark GmbH rechtswidrige Beihilfen gewährt

Bargteheide. In den Streit um den Bürgerwindpark in Bargteheide hat sich jetzt auch die Europäische Kommission eingeschaltet. Vorausgegangen ist eine Beschwerde der Bürgerinitiative Gegenwind, die der Stadt Bargteheide rechtswidrige Beihilfe vorwirft. In der Beschwerde heißt es unter anderem: „Der ausschließlich privat und gewinnorientiert agierenden Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG wird jegliches wirtschaftliches Risiko (...) von öffentlicher Hand abgenommen.“ In einem auf den 28. März datierten Schreiben bittet die Generaldirektion für Wettbewerb der EU-Kommission nun um Aufklärung.

„Das ist wie ein Sechser im Lotto“, sagt der Windpark-Gegner Hans Pirch. Denn in dem am 11. September 2013 zwischen der Stadt und dem Bürgerwindpark geschlossen Vertrag verpflichtet sich Bargteheide, die Genehmigung zu übernehmen und sämtliche Planungskosten zunächst selbst zu tragen. Bisher ist die Stadt schon mit etwa 350.000 Euro in Vorkasse getreten. Den Großteil der Summe machen dabei Kosten für Gutachten aus. Erst wenn die drei Windräder am Glindfelder Weg in Betrieb genommen werden, muss das Unternehmen die Planungskosten erstatten. Wird die Genehmigung nicht erteilt oder die Betreiber machen davon keinen Gebrauch, bleibt die Stadt auf diesen Kosten sitzen. „Das ist doch ein Traum für jeden Bauunternehmer“, sagt Pirch.

Ob es sich bei dem Vertrag zwischen Stadt und Bürgerwindpark um eine rechtswidrige staatliche Hilfe handelt, versucht nun die EU-Kommission zu klären. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen Fragenkatalog zu beantworten. Unter anderem geht es darum: Warum trägt die Stadt das Risiko? Warum stellt die Stadt den Bauantrag, nicht das Unternehmen? Wer ist der Geschäftsführer? Ist die Stadt an dem Projekt beteiligt ist?

Ferner heißt es in dem Brief: „Sollte Ihre Regierung die Argumente des Beschwerdeführers nicht widerlegen können, steht es ihr frei, die staatliche Hilfe bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden.“

Davon wird Bargteheide allerdings nicht Gebrauch machen. Denn laut Bauamtsleiter Jürgen Engfer kann die Stadt die Argumente der Windpark-Gegner widerlegen und weist einen Verstoß gegen EU-Vorschriften von sich. „Das Projekt hat einen lokalen Bezug. Schließlich sollen mit der gewonnen Energie die Bürger der Stadt versorgt werden“, so Engfer. Damit würde der EU-Markt nicht beeinträchtigt werden.

Dass es ungewöhnlich ist, in Vorkasse zu gehen, bestätigt der Bauamtsleiter zwar, sagt aber: „Das Thema Windenergie ist Teil des Klimaschutzkonzeptes, das Bargteheide verabschiedet hat und somit fördert.“ Und weil das Unternehmen die Planungskosten zunächst nicht selbst tragen könne, komme Bargteheide dafür auf. Aus Sicht der Gegner des Bürgerwindpark ist dies ein kostenloses Darlehn, wodurch das Unternehmen einen Vorteil gegenüber anderen habe. „Wir sehen keinen lokalen Bezug, schließlich wird der Strom ins Netz eingespeist und kann auch an andere Gemeinden verkauft werden“, meint Dr. Ulf Hellmann-Sieg, der Anwalt der Bürgerinitiative Gegenwind.

Eine Beschwerde der Initiative bei der Kommunalaufsicht in Bad Oldesloe war nicht von Erfolg gekrönt. „Deswegen haben wir jetzt die nächste Eskalationsstufe gewählt“, sagt Hellmann-Sieg. Für ihn ist das Projekt auch nicht ein Bürgerwindpark, sondern ein Stadtvertreterpark. „Sieben Kommanditisten sind Stadtverordnete. Außerdem ist der Stadtkämmerer Geschäftsführer der Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG“, sagt der Jurist.

Auch die EU-Kommission interessiert, wer welche Rolle in der Gesellschaft übernimmt. Doch Jürgen Engfer sieht in diesem Punkt nichts Verwerfliches. „Das haben wir alles bewusst so geplant“, sagt der Bauamtsleiter. Denn die Stadt ist selbst nicht an dem Unternehmen beteiligt. „Und so können wir trotzdem bei der Planung eingreifen. Ein Privater Investor wäre nicht verpflichtet, uns beispielsweise alle Unterlagen vorzulegen“, sagt Engfer.

Die Anfrage der Europäischen Kommission bearbeitet derzeit das Innenministerium in Kiel, das sich zu diesem Fall nicht äußern möchte. Ein Sprecher sagt lediglich: „Diese Einlassungen haben internen Charakter und dienen als Vorbereitung für die endgültige Antwort des Bundesministeriums gegenüber der EU-Kommission. Bis dahin, voraussichtlich 29. April, werden sie nicht zum Gegenstand öffentlicher Auskünfte gemacht.“

Ob dem Bürgerwindpark dann das Aus droht, ist unklar. Ferner muss das Projekt noch weitere Hürden überwinden. Es stehen noch Gutachten oder Bewertungen zum Natur-, Lärm- und Denkmalschutz aus. Die Initiative Gegenwind sieht dabei die größten Chancen beim Denkmalschutz. Laut einem eigens beauftragen Gutachter stünden die geplanten Windkrafträder zu nah am Jersbeker Barockgarten. Ein Gutachter der Stadt kam indes zu einem anderen Ergebnis. Beide Gutachten werden derzeit von der unteren Denkmalschutzbehörde beim Kreis Stormarn geprüft.