Die EU-Kommission soll verhindern, das Unternehmen benachteiligt werden. Dies könnte der Fall sein, wenn der Staat mit öffentlichem Geld heimische Unternehmen unterstützen.

EU-Regierungen müssen die Europäische Kommission grundsätzlich vor Vergabe geplanter Subventionen und anderer Beihilfen von ihrem Vorhaben unterrichten.

Beihilfen können beispielsweise Zuschüsse, Zinsvergünstigungen, Steuerbefreiungen, Bürgschaften, staatlichen Beteiligungen an Unternehmen oder die Bereitstellung von Waren sein.

Verletzt eine eine staatliche Beihilfe die EU-Vorschriften und den Grundsatz des lauteren Wettbewerbs, weist die Kommission die Behörden an, die Zahlung einzustellen und alle bereits gezahlten Beträge zurückzufordern.

Zulässig sind Beihilfen zur Unterstützung oder Förderung benachteiligter Regionen, kleiner und mittlerer Unternehmen, der Bereiche Forschung und Entwicklung, Umweltschutz, Ausbildung, Beschäftigung, Kultur.

Nicht zulässig sind Investitionsbeihilfen für Großunternehmen außerhalb genau definierter Fördergebiete, Exportbeihilfen sowie Beihilfen zur Deckung der Betriebskosten.

Rund 85 Prozent aller gemeldeten Beihilfen werden bereits nach der ersten Prüfung genehmigt.