Kritik an Erbbaurechtvertrag zwischen Ahrensburg und Kirche

Ahrensburg. Umzüge sind anstrengend – so ging es auch den Ahrensburger Stadtverordneten bei ihrer jüngsten Sitzung: Erst nach 90-minütiger Debatte und zwei abgewiesenen Änderungsanträgen stimmten 17 Stadtvertreter für den Umzug von fünf Hortgruppen der Grundschule Am Reesenbüttel in das Gemeindezentrum der St. Johanneskirche (Rudolf-Kinau-Straße 13 bis 17). Zehn Politiker stimmten mit Nein, drei enthielten sich. Ab Sommer sollen dort nun vorerst die Hortkinder betreut werden – bis der Neubau auf dem Schulgelände fertiggestellt ist. Baustart könnte 2015 sein.

Grund für die Debatte um den Umzug war der Erbbaurechtvertrag zwischen der Stadt und der Kirche. Wie berichtet, regelt der Vertrag die Nutzung der Stadt für Grundstück und Gebäude, die der Kirche gehören, für 99 Jahre. Dafür zahlt die Stadt in den ersten Jahren vier, anschließend fünf Prozent des Grundstückswertes, den die Kirche auf eine Million Euro beziffert hat. Ein Wert, der über der Schätzung der Stadt liegt. Ferner ist in dem Vertrag ein Verstoß der Kirche gegen Auflagen der Stadt geregelt worden. In den 60er-Jahren hatte die Gemeinde das Grundstück am Wulfsdorfer Weg 111 übernommen, um dort eine Kita zu bauen. In angeschlossenen Wohnungen sollte die Kirche Angestellte der Kita unterbringen. Teilweise, so die Verwaltung, hätten dort aber auch Fremdmieter gewohnt.

Das von der SPD kritisierte Verhandlungsverhalten der Kirche missfiel auch der FDP. Fraktionschef Thomas Belizzi sagte in der Sitzung: „Die Kirche ist mit ihrem Verhalten raffgierig“ und stellte den Antrag, dass die Stadt den Vertrag neu verhandeln sollte und bei einem Scheitern die Kinder in Containern betreut werden sollten. Einen entsprechenden Antrag auf die Hortunterbringung in Containern stellten auch die Grünen. Parteimitglied Dirk Langbehn sagte dazu: „Das Geld, dass uns der Vertrag kosten wird, sollten wir besser anlegen.“ Die Mitglieder der CDU-Fraktion argumentierten unterdessen, dass die Containerlösung auf dem Gelände der Grundschule Am Reesenbüttel nicht kindgerecht sei.