Sechs Komponenten spielen künftig bei der Berechnung der Müllentgelte eine Rolle. Bisher sind es nur zwei: die Größe des Behälters und der Abholrhythmus.

Grundstücksbezogenes Grundentgelt: Je Grundstück (Meldeadresse) beziehungsweise je Abrechnungseinheit sind 87 Cent im Monat fällig.

Personenbezogenes Grundentgelt: Für jede unter der Adresse gemeldete Person sind 99 Cent monatlich zu zahlen. Bewohner, die langfristig wegen Lehre/Studium/Freiwilligendiensten woanders leben, sich mindestens ein Jahr im Ausland aufhalten oder dauerhaft im Pflegeheim sind, werden auf Antrag nicht berücksichtigt.

Leistungsentgelt für Restabfallbehälter (grau): Die Preise steigen bei zweiwöchentlicher Leerung für die 60-Liter-Tonne auf 6,38 Euro/Monat, für die 80-Liter-Tonne auf 8,51 und für die 120-Liter-Tonne auf 12,77 Euro. Neu ist die 40-Liter-Tonne (4,26 Euro/zweiwöchentliche Leerung). Ein Ein-Personen-Haushalt kann die 40-Liter-Tonne mit achtwöchentlicher Leerung bestellen und zahlt dafür 1,49 Euro/Monat.

Leistungsentgelt für Bioabfallbehälter (braun): Für die ersten 60 Liter wird das Entgelt deutlich ermäßigt. Es ist ausschließlich eine zweiwöchentliche Leerung möglich, die 40-Liter-Tonne kostet nur noch 41 Cent/Monat (jetzt 2,92), bei 60 Litern sind es 1,41 Euro (4,37), bei 80 Litern 2,35 Euro (5,83) und bei 120 Litern 4,23 (8,75).

Leistungsentgelt für Altpapierbehälter (blau): Für die 120-Liter-Tonne werden dem Kunden zehn Cent im Monat erstattet, für die 240-Liter-Tonne 19 Cent. Die Abholung erfolgt monatlich. Damit wird der Verkaufserlös weitergegeben.

Gutschrift aus Verwertungserlösen: Das Geld, das die AWSH zum Beispiel mit dem Verkauf von Altkleidern, Metall und Elektroschrott verdient, fließt ebenfalls in die Abrechnung ein. Für jede unter der Rechnungsadresse gemeldete Person gibt es eine Gutschrift von 53 Cent/Monat.