Flaschen-Attacke auf jungen Ahrensburger: Mutter der minderjährigen Zeugin beklagt zögerliche Ermittlungen

Ahrensburg/Hamburg. Im Fall des brutalen Angriffs gegen einen jungen Ahrensburger, bei dem ein bisher unbekannter Täter sein Opfer mit einer Bierflasche erheblich am Kopf verletzt hat, ist nun auch die Polizei in die Kritik geraten. „Ich bin entsetzt, dass es seit der Tat elf Tage gedauert hat, bis die Ermittlungen der Kriminalpolizei endlich richtig in Gang gekommen sind“, sagt Karina H. (vollständiger Name der Redaktion bekannt).

Die 39 Jahre alte Frau aus Ahrensburg ist die Mutter des jungen Mädchens, das nach eigenen Angaben in der Nacht zum 3. Oktober an der Hamburger Straße von vier jungen Männern gegen 2.15 Uhr angesprochen wurde und sich belästigt fühlte. Als ihr Freund einschritt und die Gruppe zur Rede stellte, wurde der 24-Jährige durch einen Schlag mit einer Bierflasche niedergestreckt. Karina H. ist empört darüber, dass inzwischen möglicherweise wertvolle Zeit verstrichen ist, die einen Ermittlungserfolg gefährden könne.

Das Opfer wird in der Hamburger Uniklinik notoperiert

Ahrensburg, 3. Oktober, 2.15 Uhr, Hamburger Straße, Höhe Stadtbäckerei: Blutüberströmt kauert ein junger Mann auf einem Stuhl. Seine Freundin und zwei Ersthelfer versuchen, ihn zu beruhigen. Ein Polizeibeamter macht sich Notizen. Der Notarzt lässt den Schwerverletzten ins Amalie-Sieveking-Krankenhaus nach Hamburg-Volksdorf bringen. Von der Intensivstation der Klinik wird der Mann in die Uniklinik Eppendorf verlegt und notoperiert. Erst vorgestern, elf Tage nach der brutalen Attacke, werden das Opfer und seine minderjährige Freundin von der Kripo vernommen.

„Warum erst so spät“, fragt Karina H. Ihre Tochter und die Ersthelfer hätten die Polizei unterstützen können. Und Tausende Abendblatt-Leser kennen den Fall spätestens seit Dienstag, 8. Oktober. Auf einer Seite des sozialen Netzwerkes Facebook hat eine Freundin des Opfers bereits am 4. Oktober Details zu der Tat veröffentlicht. In dem Beitrag heißt es auch, dass der junge Mann aufgrund der Schwere der Gesichtsverletzungen um sein Augenlicht bange. „Warum gab es keinen Zeugenaufruf von der Polizei“, fragt sie. „Wütend“ sei sie sogar gewesen, weil ein Polizeisprecher noch am Wochenende in der Abendblatt-Regionalausgabe gesagt hatte, „wir haben kaum Anhaltspunkte zu der Tat, das ist ein echtes Problem“. Außerdem, so die Aussage des Polizeisprechers weiter, stünden weder die Ersthelfer aus der Tatnacht auf der Zeugenliste, noch habe sich die Freundin des Opfers bei der Polizei gemeldet.

Als Karina H. das liest, fasst sie einen ungewöhnlichen Entschluss. Am Montag, 14. Oktober, marschiert sie um kurz nach 14 Uhr in die Polizeiwache in Ahrensburg – mit Wut im Bauch und dem Verbindungsnachweis des Mobiltelefon-Anbieters ihrer Tochter in der Hand. Den verdutzten Beamten fragt sie: „Ich möchte wissen, warum die Polizei behauptet, es gebe keine Zeugen. Meine Tochter hat bei Ihnen angerufen. Zweimal.“ Dann zeigt sie dem Polizisten das Papier, das den Anruf vom 4. Oktober um 11.16 Uhr unter der Nummer 04102/80 90 beweist. Es ist die Nummer der Ahrensburger Wache an der Straße An der Reitbahn 5.

Das Gespräch dauert zwei Minuten und 18 Sekunden. Karina H. schildert den Verlauf des Telefonats später so: Ihre Tochter, die neun Stunden zuvor auch den Notruf abgesetzt hat, bietet sich als Zeugin an. Macht Vorschläge: Die Polizei könne Video-Aufzeichnungen von den Ahrensburger Bahnhöfen sichern. Denn sie sei überzeugt, dass die Täter aus Hamburg oder aus der anderen Richtung zum Oktoberfest nach Ahrensburg gekommen waren und die Schlossstadt auch auf diesem Wege wieder verlassen haben. Sie könne den Mann wiedererkennen, der ihrem Freund die Bierflasche gegen die Schläfe geschlagen hat.

Die Polizei spricht gegenüber Karina H. zunächst von einer „Panne“

Mit diesen Widersprüchen auf der Wache konfrontiert, schweigt der Beamte beim Gespräch mit Karina H. einige Momente betreten. Er bedauert, nicht helfen zu können. Er verweist Karina H. freundlich an die Pressestelle in Ratzeburg und liefert die Telefonnummer gleich mit.

Um 15 Uhr läutet dort das Telefon. Die 39-Jährige fasst das Gespräch so zusammen: „Man sagte mir, da habe es wohl eine Panne gegeben. Dafür hat sich der Pressesprecher bei mir entschuldigt.“ Besänftigt habe sie dieses Telefonat jedoch nicht. Sie sei zwar zufrieden damit, dass endlich Bewegung in den Fall komme. Aber: „Viel zu spät.“

Anders bewertet das die Polizei. Sprecher Andreas Dirscherl: „Dauer und Gang der Ermittlungen liegen in der Norm.“ Dass es keine Zeugen in dem Fall gebe, wie er dem Abendblatt vor wenigen Tagen gesagt hatte, sei „ein Missverständnis zwischen den Ermittlern und der Polizeipressestelle gewesen.“ Eine Vernehmung der jungen Frau sei von Anfang an vorgesehen gewesen.

Laut Karina H. hat es eine Vorladung für die Zeugin nicht gegeben. Stattdessen wird die junge Frau erst acht Tage nach der Tat telefonisch eingeladen, am 14. Oktober auf die Ahrensburger Wache zu kommen. Am selben Tag macht auch das 24 Jahre alte Opfer seinen Aussage bei der Polizei. Der junge Mann war kurz zuvor aus dem Krankenhaus entlassen worden.

Von der Schwere der Verletzungen hängt auch ab, mit welcher Strafe der Täter rechnen muss. Trägt das Opfer etwa bleibende Schäden davon, kommt eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung (§ 226 Strafgesetzbuch)in Betracht, die Mindeststrafe beträgt hier ein Jahr Haft. Derzeit ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung, für die von §224 eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen ist.

Karina H. kann den Verlauf der Ermittlungen nicht nachvollziehen. Sie sagt: „Meine Tochter hätte der Polizei schon viel früher wichtige Hinweise geben können. Sie war schließlich von Anfang bis Ende dabei.“ Sie bekräftigt ihre Kritik an der Arbeit der Polizei, sagt: „Dass die Ermittlungen so schleppend angelaufen sind, wird dem Opfer nicht gerecht.“