In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr 5990 Personen als vermisst gemeldet worden. Die meisten von ihnen Kinder und Jugendliche. Ihr Verschwinden löst schon nach wenigen Stunden Ermittlungen der Polizei aus. Bei Erwachsenen, so erklärt es Hans-Jürgen Köhnke, Leiter der Kriminalpolizeidienststelle Bad Oldesloe, bedürfe es jedoch eines berechtigten Verdachts, damit die Polizei tätig werden kann.

Wer älter als 18 und im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, kann frei bestimmen, wo er lebt und zu wem er Kontakt hält. "Wenn es eine Verdachts- oder Gefährdungslage gibt, dann gehen wir dem Fall nach", sagt Köhnke. Eine solche gibt es zum Beispiel, wenn der Vermisste selbstmordgefährdet ist oder das Verschwinden auf eine Straftat hindeutet.

Ein Recht darauf, den Ausgang der Ermittlungen zu erfahren, haben die Angehörigen nicht. Wenn die Polizei den Vermissten findet und dieser beteuert, es gehe ihm gut, " haben wir keinen Spielraum", so Köhnke.